Guten Abend! Ist hier öfter besprochen, aber hier nochmal anders: durch unkontrollierte Übertragungen sind Belege doppelt in UO/BO. Bei der Bearbeitung fällt NICHT auf, dass diese schon einmal in Kopie bearbeitet wurden, weil die Kreditorennummer/Bezeichner unterschiedlich ist - warum auch immer (irgendwas kleines geändert...). Jetzt sind die also auch doppelt bereitgestellt! Ich erkenne die Belege in der Liste, aber kann ich die zurückholen? Es ist noch nichts gebucht. Der Steuerberater wird sonst weinen.
Wir haben auch einzelne DUO-Mandate, die das Hochladen von Belegen nicht richtig im Griff haben. Mal fehlen Belege, mal haben wir Duplikate.
Das ist natürlich eine "gezogene Handbremse" beim Buchen.
Ich kann nur dringend empfehlen, sich hier ein System auszudenken, das solche Pannen verhindert, z.B. indem man hochgeladene Belege entsprechend markiert oder ablegt, sonst kann dieses "System" schnell zu Frust und unnötigem Zeitaufwand und zusätzlichen Kosten führen.
Wenn tatsächlich mal eine Panne passiert ist, sollte man natürlich den/die Sachbearbeiter(in) umgehend informieren
Naja, daran arbeite ich. Und der Uploader schiebt die Rechnungen ja auch nach demm Upload ins Archiv, soweit gut. Wenn ein Lieferant dann eine Rechnung noch einmal schickt (bei einer Mahnung oder so) und die Automatik das wieder hochlädt, ist es wieder passiert. Oder es fliegen identische Rechnungen mit anderen Dateinamen herum, die nicht ohne weiteres als Dublette erkennbar sind.
So ganz verstehe ich aber die "andere" Seite - die Bucher nicht: wenn der Beleg ordentlich, wenn auch unnötig doppelt bearbeitet wurde, ist er doch spätestens als solches erkennbar (Nummer, Datum, Betrag) und kann in die Tonne, bevor er noch angefaßt wird - von Bucherseite her, oder?
Aber der Steuerberater jammert, das will ich sparen und am liebsten von meiner Seite her die Bereitstellungen aufheben...das war meine Frage.
Hallo @RichWeich,
wenn die Belege noch nicht gebucht sind, können Sie die doppelten Belege aus der Belegübersicht von Belege online in den Papierkorb verschieben.
Erscheint dabei der Hinweis #BEO30013, ist es nötig vorher die Festschreibung aufzuheben.
Sie benötigen dafür Sonderrechte. Dann den Beleg markieren und über weitere Aktionen die Festschreibung aufheben.
Tipps zur Organisation finden Sie im Hilfe-Dokument 1034754 unter 5 Hinweise zu organisatorischen Fragen zwischen Kanzlei und Mandant.