Folgender Sachverhalt:
An der A-GmbH + Co. KG ist als Kommanditist die B-KG zu 100 % beteiligt. An der B-KG sind die Gesellschafter A, B und C zu je einem Drittel beteiligt.
Bei der A-GmbH + Co. KG wurden unter Einbehalt von KapESt zzgl. SolZ Zinsen gutgeschrieben.
Es besteht für die Gesellschafter der A-GmbH + Co. KG kein Entnahmerecht für Steuern.
Wie muss der Sachverhalt handelsrechtlich und steuerrechtlich abgebildet werden? Es geht hierbei vor allem um die Frage, wie die KapESt + SolZ zu buchen ist.
Hier steht eigentlich alles dazu:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1004279
Sie müssen trotz des entgegenstehenden Gesellschaftsvertrags eine Entnahme buchen. Die gesetzlich vorgeschriebene Zwangsentnahme geht vor.
Können Sie mir dazu eine gesetzliche Grundlage dazu geben. Meinen Sie evtl IDW RS HFA 7?
Ja - als Konkretisierung von § 238 (1) S. 1 HGB.
Und wem würden Sie die Entnahme zuordnen? Der B-KG oder zu je einem Drittel den drei Gesellschaftern der B-KG? Vor allem wie macht man das dann in der Praxis. Kann ich einen mittelbar beteiligten Gesellschafter anlegen?
Dazu fehlt mir leider die praktische Erfahrung.