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Digitaler Jahresabschluss für Bank

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letzte Antwort am 01.07.2021 12:17:15 von Philipp_Perout
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VerenaH
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Zusammen,

 

unsere Kanzlei beschäftigt sich im Moment mit der Übersendung von digitalen Jahresabschlüssen für die Banken.

 

Wir haben nun schon viele Informationen gesammelt zu dem digitalen Finanzbericht (diFin).

An sich finden wir das super spannend und werden diesen auch demnächst mit dem ersten MDt ausprobieren.

 

Uns stellt sich jedoch noch folgende Fragen:

 

- Wie sieht es aus, wenn wir z.B. Jahresabschlüsse als

  • *PDF Auswertungen ohne Unterschrift und möglicherweise ohne Formatierung
  • *PDF Bilanzbericht ohne Unterschrift
  • *PDF Bilanzbericht mit XML-Anhang ohne Unterschrift
  • *PDF mit digitaler Unterschrift
  • *PDF mit qualifizierter elektronischer Unterschrift
  • * oder falls nicht von den oberen möglich ist: PDF-Scan eines unterschriebenen Exemplars 

 

.. an die Bank schicken.

 

Wie sieht es generell mit Jahresabschlüssen als pdf-Datei OHNE Unterschrift aus? Ist dies überhaupt möglich oder geht dies nur bei dem digitalen Finanzbericht mit den entsprechenden Zustimmung-/ Haftungserklärungen?

 

Desweitern stellen wir uns noch die Frage, wie hoch/niedrig wir die Übermittlung an die Bank dem Mandaten in Rechnung stellen können?

Welche Kosten entstehen uns, wenn wir die Übermittlung des diFin ins Rechenzentrum senden.

 

Leider kann ich im Internet so überhaupt nichts finden.

 

Es wäre super schön, wenn ich vielleicht ein paar Rückmeldungen erhalten könnte.

  •  
DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1076 Mal angesehen

Guten Tag,

 

im Rahmen des digitalen Finanzberichts ist eine Unterschrift auf dem beigefügten PDF nicht vorgesehen bzw. nötig. In der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung, die der Mandant ja mit der Bank vereinbaren muss - und die Sie sich im besten Falle in Kopie zur Verfügung stellen lassen - heißt es: 


„Es ist dabei unerheblich, ob die Finanzdaten mit oder ohne elektronische Unterschrift eingereicht werden. 
Die vom Mandanten bzw. von der Kanzlei in der oben vorgeschlagenen Weise an die Bank/Sparkasse übermittelten Finanzdaten sind daher in ihrer rechtlichen Bedeutung den mit körperlicher Unterschrift versehenen Unterlagen und Finanzdaten in Papierform gleich.“


Da DATEV grundsätzlich keine Preise veröffentlicht, bitte ich Sie, in der DATEV-Preisliste nachzusehen. Die Artikelnummern sind die 21631 bzw. 21632 (je nachdem, ob der Mandant im RZ gespeichert ist oder nicht – analog der E-Bilanz Übermittlung).

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

edytaniedbalska
Beginner
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Nachricht 3 von 4
922 Mal angesehen

Guten Tag Herr Perout, 

 

ich knüpfe mich, an die damalige Frage von VerenaH mit eine kleine Besonderheit, an.

 

Die Banken unterstützen die Branchenpakete vom DATEV nicht, somit ist die elektronische Übermittlung an Banken nicht immer möglich.

Was empfehlen Sie in solchen Fällen.?

Erstellung eine ergänzende elektronische Fassung des Jahresabschlusses als eine PDF's mit XML-Anhang und ohne Unterschrift ?

Wird ein Hinweis, der in der Fußzeile der Bescheinigung eingefügt ist („Elektronische Kopie – ausschließlich die Bescheinigung in Papierform ist maßgeblich“) ausreichen?

 

Ich wurde mich über eine mögliche Lösung sehr freuen.

 

MfG

Edyta Niedbalska

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
895 Mal angesehen

Guten Tag Frau Niedbalska,

 

wenn Branchenpakete nicht unterstützt werden, bleibt nur die Übermittlung auf "bisherigem" Wege übrig, also in Papierform oder sonstige Übermittlungsformen, die die jeweilige Bank annimmt.

 

Bei Ihrer zweiten Anfrage verhält sich das Ganze analog:

Eine pdf mit XML-Anhang die nicht über den Weg des Digitalen Finanzberichts übermittelt wird, kann die Bank nicht automatisiert einlesen.

 

Unabhängig vom Grund (Branchenpaket nicht unterstützt, falscher Kontenrahmen, usw..): Wenn eine Übermittlung über den Digitalen Finanzbericht nicht möglich ist, dann sollte der Abschluss so übermittelt werden, wie es vor Einführung des Digitalen Finanzberichts der Fall war (Papier, ...).

 

Letztlich kann die Kanzlei mit der jeweiligen Bank vereinbaren, was und in welcher Form übermittelt werden soll.  Dazu können wir DATEV-seitig keine Empfehlungen geben.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

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letzte Antwort am 01.07.2021 12:17:15 von Philipp_Perout
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