Wenn der Mandant einen Datev Bestand auf der gleichen Unterberaternummer und Mandantennummer, wie wir hat und es gibt ein U.o. Bestand, können dann beide die Digitalen Belege einsehen und kann man einzelne Jahre übers RZ austauschen?
Also wenn ich einfach nur die Frage nehme wie sie ist: Ja.
Es können beide auf den Bestand zugreifen. Am besten stellt der Mandant (bei selbstbuchern) seine Fibu (nach dem er fertig ist) ins RZ und ihr ruft dann nur seine Stapel ab. Ihr habt dann auch die gleiche Belegverknüpfung sofern der Mandant die Belege verknüpft hat.
Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und ... - DATEV Hilfe-Center
Rechnungswesen-Daten zwischen Mandant und Kanzlei austauschen - DATEV Hilfe-Center
Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen zur unterjährigen Kontrolle austauschen - DATEV Hilfe-Center
Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen bei verteiltem Arbeiten austauschen - DATEV Hilfe-Center