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Differenzen ZM zu FiBu

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letzte Antwort am 11.08.2026 10:41:35 von renek
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andi1989
Aufsteiger
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Hallo zusammen, 

 

Aktuell beschäftigt mich Folgendes:

 

Unsere Buchhaltungssoftware rundet jede gemeldete UID-Nr. in der zusammenfassenden Meldung auf volle € ab. Dadurch ergeben sich monatliche Abweichungen von ca. 25 €.  

 

Wie handhabt ihr das mit den Differenzen zwischen dem FiBu-Programm und der zusammenfassenden Meldung?

 

Vielen Dank 

 

 

quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Sorry, ist nicht die Antwort auf Ihre Frage - oder vielleicht doch?

 

Wieso rundet Ihre Software denn immer auf volle Euro ab?

 

Auf Cent kann ich verstehen, aber auch EURO???

 

M.E. stimmt da etwas ganz gewaltig nicht!

 

QJ

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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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@quantenjoe 

 

Beispiel für eine Rundung 

 

101,99 € Rechnungsbetrag wird auf 101,00 € abgerundet. 

 

Diese Rundung wird bei jeder UID-Nummer vorgenommen. 

 

Ist das in Ordnung? 

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quantenjoe
Fachmann
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@andi1989 

 

Ich bin Admin und Physiker, aus meiner Sicht ein klares "Nein". Denn wenn immer abgerundet wird, muss die Summe am Ende systematisch kleiner sein. Wird kaufmännisch gerundet, werden sich die Werte zwar nicht ausgleichen, aber wahrscheinlich in erträglichen Differenzen darstellen.

 

In der Physik nennt man das einen systematischen Fehler!

 

Was ich eh nicht verstehe, wozu diese Rundung???

 

QJ

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Moonshine
Fachmann
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Nachricht 5 von 6
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Kurzes Googlen hilft, die Abrundung ist korrekt und so vorgesehen, da in den Formularen keine Centbeträge vorgesehen sind.

renek
Meister
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@quantenjoe  schrieb:

@andi1989 

Was ich eh nicht verstehe, wozu diese Rundung???

Das liegt am Finanzamt. In den Steuererklärungen (das ist die ZM ja auch), sind oftmals volle Euro anzugeben. Bspw in der UStE bei der Erklärung des Umsatzes. Also immer dann wenn es berechnet werden soll. Wenn es um die selbst errechneten Vorsteuern geht sind Cent-genaue Beträge anzugeben.

 

Die Frage nach dem Warum muss man in 2026 noch immer Vater Staat stellen, der es nicht anders kann/will.

 

@andi1989 

Die Differenzen werden als sonstige Erträge oder Aufwände bei Eingang Steuerbescheid ausgebucht. Bis dahin hat man den nach seiner Buchhaltung offenen Betrag als Forderung oder Verbindlichkeit aus Steuern zu buchen.

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letzte Antwort am 11.08.2026 10:41:35 von renek
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