Moin zusammen,
ich frage für einen Mandanten. Der Mandant nutzt Auftragswesen und schreibt seine E-Rechnungen über das Programm. Jetzt behauptet ein Kunde der hat alle E-Rechnung in 2025 nicht erhalten. Der Kunde möchte die E-Rechnung in X Format haben. lt. Mandant ist alles richtig eingerichtet bei Datev Auftragswesen. Er schreib mir heute Morgen das er auch sehen kann das die Rechnung per Mail verschickt wurde.
Jetzt war seine Frage - ob das nur eine Schutzbehauptung des Kunden sei, die Rechnung nicht erhalten zu haben oder ob es wirklich sein könnte.
Meine Überlegung dazu jetzt, wenn die E-Rechnung an den Kunden geht, wird es doch protokolliert. Wird auch protokolliert das die E-Mail nicht den Empfänger erreicht hat. Die Rechnungen vorher sind auch alle an den Großkunden gegangen und die Rechnungen wurden entsprechend beglichen.
Ich bin ja nicht ein Freund davon der böses denkt....... mhmm aber komisch ist es doch.
Was denkt Ihr oder habt Ihr schon Erfahrungswerte mit Datev Auftragswesen gesammelt. Ich kenne das Programm nicht bzw. habe damit auch nicht gearbeitet.
Danke schon im voraus.
Viele Grüße Sternchen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Übermittlung der Rechnung kann so überprüft werden
Sollte die Übermittlung nicht funktioniert haben, dann erhält der Absender eine Infomail von Datev an die in den Stammdaten hinterlegte E-Mailadresse.
Aus meiner Erfahrung sendet Datev normalerweise ZUGFERD Rechnungen, wenn keine Leitweg ID eingetragen ist.
Wenn der Kunde eine reine X-REchnung (z. B. weil sein System so eingestellt ist) haben will muss hier eine Leitweg-ID angegeben werden
Hallo Tillolu,
vielen Dank für den Hinweis.
Dann müsste aber durch einen Dummy-Eintrag (z.B. "unbekannt") beim Leitweg eine XRechnung erstellt und versendet werden.
Das werden wir testen.
Trotzdem wäre eine freie Auswahl zwischen Zugferd und XRechnung wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
D. Schlagenhauf
Hallo Tillolu,
habe gerade mit unserem Mandanten gesprochen. Der Großkunde hat die Rechnungen jetzt elektronisch erhalten. Danke für den Tip.
Viele Grüße aus Westerstede
Danke @Tillolu 👍
Hallo, alles soweit richtig. Nur liegt die Betonung auf "Übermittlung" und nicht darauf, dass der Empfänger die Rechnung auch wirklich erhalten hat. Hier kann es je nach Übermittlungsweg (E-Mail, Portalzustellung usw.) dennoch Hürden geben, dass bei einer erfolgreichen Übermittlung seitens des DATEV E-Rechnung Service der Empfänger trotzdem die E-Rechnung nicht erhält, analog einer heutigen normalen E-Mail Zustellung auch. (Postfach voll, Spamverdacht, Mailserver Rules, Automatische Regeln Einsortierung, falsche Zustelladresse eingetragen, Portal offline oder fehlerhaft usw.)
Und wenn es ganz dumm läuft und der Absender hat im seinen "Eigenen Angaben" im Feld BT-43 eine falsche oder nicht in seinem Zugriff liegende E-Mail Adresse hinterlegt, dann scheitert auch die Rückinformationen über eine gescheiterte Zustellung. (Das ist übrigens die einzige kleine Unschärfe an der Aussage: "dann erhält der Absender eine Infomail von Datev an die in den Stammdaten hinterlegte E-Mailadresse." Es ist die Adresse, die in jedem Beleg definiert werden kann. Als Vorschlag wird aber die aus den Stammdaten vordefiniert.
Heißt im Klartext: Es ist schonmal gut, wenn die Übermittlung geklappt hat, aber es ist definitiv nicht selbstverständlich, dass der Empfänger die E-Rechnung auch erhalten hat. Dies ist einfach den heterogenen Systemen geschuldet, die beim Senden und Empfangen von diesen Daten mit im Spiel sind.
Anders als z.B. als bei einer Übermittlung seiner Steuererklärung ans Finanzamt, wo man sehr sicher sein kann, dass eine erfolgreiche Übermittlung auch gleichzeitig ein Empfang bedeutet.