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Datenweitergabe USt auf anderen Ordungsbegriff?

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letzte Antwort am 18.04.2024 14:55:51 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

folgender Sachverhalt:

Bei einem Mandanten ist die Buchführung auf zwei Bestände gesplittet. In einem dritten Bestand werden diese konsolidiert und an das Körperschaftsteuerprogramm übergeben, funktioniert auch wunderbar.

 

Hinsichtlich der Umsatzsteuer aber mache ich eine konsolidierte Jahreserklärung unter einer der beiden eigentlichen Nummern, da die Umsatzsteuererklärung möglichst auf Basis von Einzelbuchungen gemacht werden sollte. Hier würde ich gerne aber die Umsatzsteuererklärung unter dem Ordnungsbegriff des Konsolidierungsbestandes ausgeben.

 

Ist das möglich? Was mir spontan (wirklich gerade beim tippen) einfällt, wäre den Konsolidierungskreis für die Umsatzsteuer zu erweitern und auch den Konsolidierungsbestand miteinzubeziehen, unter der Annahme, dass dort durch die Konsolidierung keine umsatzsteuerlichen Einzelbuchungen erzeugt werden, habe aber Sorge, dass aus dem Bestand die Kontenwerte Einfluss in die Umsatzsteuererklärung fließen, weiß da jemand Bescheid?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

wielgoß
Experte
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Hallo Florian Meyer,

 

haben Sie mal ausprobiert, im Konsolidierungs-Empfänger den Konsolidierungskreis für Umsatzsteuer anzulegen? Meines Erachtens ist das bei Bilanzkonsolidierung nicht vorgesehen (da wird im Bestand die Umsatzsteuer anhand der Kontenwerte ermittelt).

 

Meiner Meinung nach geht das nur in einer der beiden "echten" Bestände.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

f_mayer
Fachmann
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Hab mal ausprobiert, wenn ein Mandant als Bilanzkonsolidierungsempfänger geschlüsselt ist, ist es anscheinend nicht möglich, einen Konsolidierungskreis für die Umsatzsteuer anzulegen (oder irgendeinen anderen Konsolidierungskreis). Bei der Übergabe an Umsatzsteuer wird diese daher zwingend aus Basis der Kontenwerte erstellt.

 

Ich werde mir wie bisher behelfen, Ausgabe der Umsatzsteuer auf Basis von Einzelbuchung bei einem der beiden Bestände und dann umspeichern.

 

So hatte ich das bisher gemacht, hatte nun das Problem, dass ich aus Vorjahren (vor der Konsolidierung) da noch Altbestände hatte, es ist ja nicht möglich, ein neues Jahr bei den steuern anzulegen, wenn zu viele Jahre (drei glaube ich) seit dem letzten jahresbestand vergangen sind. Hier möchte ich anmerken, dass die Wertübergabe ohne Umsatzsteuer abbricht, ohne eine Fehlermeldung oder sonstigen Hinweis.

 

Zwar hatte ich überlegt, auf der Nummer des anderen, zweiten Bestandes  die Erklärung auszugeben, dies scheitert aber daran, dass ich im ersten Bestand die Kontenzwecke gepflegt habe. Bei einer Übergabe mit dem zweiten Bestand als Empfänger erhalte ich eine Fehlermeldung über fehlende Kontenzwecke, leider kann mir das Programm anscheinend nicht sagen, welche Konten betroffen sind, da diese aus dem abgebenden Bestand kommen.

 

Wichtige Erkenntnis für mich aber: Bei der Konsolidierung der Umsatzsteuer scheinen also die Kontenzwecke des Empfängerbestandes  alleine einschlägig zu sein. Es ist also wohl so, dass erst die Buchführung saldiert und dann die Umsatzsteuer ausgegeben wird und nicht z.B., dass die Werte für die einzelnen Positionen der Umsatzsteuer in den Einzelbeständen ermittelt und dann konsolidiert werden, oder sehe ich das falsch? Auf alle Fälle gut zu wissen!

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @f_mayer,

 

möchten Sie die Werte aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Umsatzsteuererklärung mit anderem Ordnungsbegriff übergeben, können Sie dies über die Zuordnung der Leistungen erreichen. Ein Kopieren des Bestandes im Steuerprogramm ist nicht nötig.

 

Wie Sie den Ordnungsbegriff bei der Programmverbindung ändern, können Sie hier nachlesen: Programmverbindung: Falscher Ordnungsbegriff bei der Verbindung zu den Steuerprogrammen.

 

Viele Grüße  

Sabine Bosch-Frühauf 

Service Jahresabschluss  

 

f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Frau Bosch-Fruehauf,

 

vielen lieben Dank! 🙂

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Frau Bosch-Frühauf,

 

Verzeihung, aber irgendwie funktioniert das doch nicht. Der gewünschte Zustand ist, dass wenn man bei Mandant 1  aus Rechnungswesen die konsolidierte Umsatzsteuererklärung von Mandant 1 und 2 ausgibt, dies in der Umsatzsteuererklärung unter Mandant 3 landet.

 

Wenn ich die Umsatzsteuererklärung auf die ZMSD 1 schlüssle funktioniert die Datenübergabe aus dem ReWe Bestand von Mandant 1. Wenn ich die Umsatzsteuererklärung aber der ZMSD von Mandant 3 zuordne funktioniert die Übergabe von Mandant 1 nicht mehr.

 

Die Umsatzsteuererklärung hat die ZMSD von Bestand 3, die Mandantennummer von Mandant 1 und keine Basisnummer.  Leider habe ich Dokument gefunden, in welchem ich die Funktion und Nutzen der Basisnummer erläutert bekomme, könnte es daran liegen? Wenn ja, wie ändere ich diese, bzw. wie weiße ich diese zu?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Sehr geehrter Herr Mayer,

 

senden Sie einen Servicekontakt an den Kundenservice Jahresabschluss. In einem Gespräch können wir das Thema einfacher erörtern.

 

Viele Grüße  

Sabine Bosch-Frühauf 

Service Jahresabschluss  

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letzte Antwort am 18.04.2024 14:55:51 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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