Hallo liebe Community, wenn ich Buchungsstapel im RZ für den Stb. bereitgestellt habe, kann ich diese noch mal überschreiben mit dem korrigierten Stapel. ( nicht festgeschrieben)
ich wäre dankbar für eure Hilfe
Hallo Frau Stark,
ein einfaches "überschreiben" ist meines Wissens nach nicht möglich. Ihr Steuerberater muss den Stapel abrufen und von Ihnen die Info erhalten, dass er diesen bestimmten Stapel nicht einspielen soll sondern von Ihnen den korrigierten Stapel erhält. Hier empfiehlt es sich den korrigierten Stapel abweichend zum "falschen" Stapel zu benennen, da beim Import im Zweifelsfall nur schwer nachvollzogen werden kann welcher Stapel der richtige wäre.
Viele Grüße
Marc Brost
Ja vielen Dank, dann mache ich das mal so!!
schöne Ostern
Frohe Ostern