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Datenaustausch B- Stapel RZ

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letzte Antwort am 01.04.2018 14:04:44 von marcbrost
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nicolestark
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Hallo liebe Community, wenn ich Buchungsstapel im RZ für den Stb. bereitgestellt habe, kann ich diese noch mal überschreiben mit dem korrigierten Stapel. ( nicht festgeschrieben)

ich wäre dankbar für eure Hilfe

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
57 Mal angesehen

Hallo Frau Stark,

ein einfaches "überschreiben" ist meines Wissens nach nicht möglich. Ihr Steuerberater muss den Stapel abrufen und von Ihnen die Info erhalten, dass er diesen bestimmten Stapel nicht einspielen soll sondern von Ihnen den korrigierten Stapel erhält. Hier empfiehlt es sich den korrigierten Stapel abweichend zum "falschen" Stapel zu benennen, da beim Import im Zweifelsfall nur schwer nachvollzogen werden kann welcher Stapel der richtige wäre.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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nicolestark
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Ja vielen Dank, dann mache ich das mal so!!

schöne Ostern   

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marcbrost
Erfahrener
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57 Mal angesehen

Frohe Ostern

Viele Grüße
Marc Brost
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letzte Antwort am 01.04.2018 14:04:44 von marcbrost
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