Hallo Community,
seit gestern bis ca. 14.04.2019 informieren wir per Email/Brief alle betroffenen Kanzleien und Unternehmen zum Thema ZAG/PSD2 und den damit verbundenen Änderungen in den DATEV-Zahlungsverkehrslösungen.
Durch die gesetzlichen Vorgaben können wir das HBCI PIN/TAN-Verfahren in seiner jetzigen Form nur noch wenige Monate anbieten: in Bank online (Bestandteil von DATEV Unternehmen online) kann das Verfahren bis Anfang September 2019 genutzt werden, in DATEV Zahlungsverkehr voraussichtlich bis 13. September 2019.
Danach ist es über Ihren bestehenden HBCI-Zugang nicht mehr möglich, Bankkontoauszüge abzuholen und Zahlungen auszuführen.
Unter www.datev.de/zag finden Sie Hilfen zur Entscheidungsfindung. Prüfen Sie vorab, welche Bankverbindungen heute über HBCI PIN/TAN von Ihnen genutzt werden. Wie Sie dabei vorgehen, finden Sie in der Info-Datenbank unter www.datev.de/info-db im Dokument 1005245.
Wenn Sie für das Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager) die Übermittlungsverfahren RZ-Bankinfo oder EBICS bzw. für Zahlungen das DATEV-Sammelverfahren mit Begleitzettel heute bereits einsetzen, sind Sie von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffen. Hier besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Guten Tag Frau Mastrapasqua,
was passiert denn, wenn die Banken es nicht hinbekommen, rechtzeitig bis zum 13.9.19 eine entsprechende PSD2-Umstellung hinzubekommen?
Von DATEV wird die ganze Angelegenheit ja total gut vorbereitet, nur leider hängen (alle) Banken in dieser Angelegenheit hinterher.
Gibt es seitens DATEV dazu eine Alternative zu Ihrer geplanten und kommunizierten Vorgehensweise?
Danke für eine Rückmeldung von Ihnen!
MfG
Andreas Hofmeister
Hallo Frau Mastrapasqua,
auf das Nachfolgeangebot („neues PIN/TAN"-Verfahren) über unseren Partner finAPI. Der Umstieg ist Im Programm Zahlungsverkehr voraussichtlich ab der zweiten Junihälfte 2019 und in Bank online ab der zweiten Julihälfte 2019 möglich.
... heißt das, dass der Umstieg auf finAPI quasi automatisch möglich sein wird, also ohne "händische" Eintragung von Zugangsdaten ?
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
ja. Bis Anfang September (Bank online, enthalten in DATEV Unternehmen online) bzw. bis zum 13. September (DATEV Zahlungsverkehr) unterstützt Sie ein Migrationsassistent im Programm. Wir empfehlen, die Migration zeitnah nach Freigabe (Zweite Junihälfte für DATEV Zahlungsverkehr bzw. zweite Julihälfte für Bank online) vorzunehmen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Herr Hofmeister,
der 13.09.2019 ist auch für die Banken eine gesetzliche "harte" Frist. Wir gehen Stand heute davon aus, dass alle Banken - genauso wie wir - diese einhalten.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
auf das Nachfolgeangebot („neues PIN/TAN"-Verfahren) über unseren Partner finAPI. Der Umstieg ist Im Programm Zahlungsverkehr voraussichtlich ab der zweiten Junihälfte 2019 und in Bank online ab der zweiten Julihälfte 2019 möglich.
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Wie sieht es mit den Formalia aus?
- Benötigen wir eine neue Vollmacht durch den Mandanten, es ist ja nun eine weitere Instanz nötig um an Kontoumsätze zu kommen.
- Kosten es Dienstleisters? Also zusätzlich zu den bisherigen Kosten der Umsatzbereitstellung?
Vielen Dank für das schnelle Feedback, Frau Mastrapasqua,
wenn ich PSD2 richtig verstehe, darf eine Kanzlei nicht mehr selbst Bankumsätze für Mandanten abrufen, jedenfalls nicht ohne explizite PSD2-Lizenz.
Eigentlich wäre das auch jetzt schon nicht mehr PSD2-konform, nicht erst im September 2019.
Sämtliche Zugangsdaten müssen an finAPI übermittelt werden und dem Mandanten gegenüber muss erkennbar sein, dass finAPI abruft und nicht die Kanzlei.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Hofmeister, hallo Herr Vogtsburger, hallo Community,
zum Thema Vollmacht bei der neuen PIN/TAN-Lösung:
Sie können weiterhin für den Mandanten Kontoumsätze abrufen. Dazu benötigen Sie eigene Kontozugangsdaten bzw. eine Berechtigung für die abzurufenden Mandantenkonten, also eine Vollmacht. Wenn Sie bereits eine Vollmacht haben ist das gut. Darüber hinaus müssen Sie jedoch zukünftig die Möglichkeit haben, eine TAN zu generieren, d.h. sich für das Mandantenkonto stark zu authentifizieren.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Bank, wie diese die Vorgabe der starken Authentifizierung in Verbindung mit dem Thema Vollmacht konkret umsetzen.
Wir empfehlen Ihnen den Umstieg auf eines der alternativen Übermittlungsverfahren DATEV RZ-Bankinfo oder EBICS, wenn Sie auf Ihren gewohnten Komfort und den heutigen Funktionsumfang nicht verzichten möchten.
Zum Thema Kosten bei der neuen PIN/TAN-Lösung:
Für die Bereitstellung der Kontoumsätze zur Weiterverarbeitung in der Buchführung und der dazu notwendigen Speicherung im DATEV-Rechenzentrum berechnen wir bei der Nutzung von DATEV Zahlungsverkehr monatlich pro Konto eine Gebühr. Diese entnehmen Sie Ihrem persönlichen Anschreiben bzw. der aktuellen Preisliste. Der Preis für die Abholung und Speicherung der Kontoumsätze über Bank online bleibt unverändert.
Die Kosten für die Anbindung des Drittanbieters übernimmt die DATEV.
Viele Grüße.
Liebe Community,
es gibt im Mai und Juli auch einen "IT-Club online", in dem Sie sich über das Thema bei DATEV informieren können. Buchbar über den DATEV-Shop.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.