Service-Hinweis auf die im Update zum 30.12. erscheinende Arbeitshilfe zur Ermittlung der Fixkosten nach Fälligkeit für die Schlussabrechnungen zu den Corona-Überbrückungshilfen.
Arbeitshilfe Fälligkeiten
Ab Kanzlei-Rechnungswesen 11.3 (Bereitstellung Service-Release 30.12.2022) steht Ihnen die Arbeitshilfe Fälligkeiten für die Ermittlung der Fixkosten nach Fälligkeit für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen 1 bis 4 zur Verfügung.
Die Arbeitshilfe Fälligkeiten ist eine Microsoft Excel-Arbeitsmappe als Ergänzung zu den Auswertungen | Corona-Hilfen in Kanzlei-Rechnungswesen. Die Fixkosten sind zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen anzusetzen. Mit der Arbeitshilfe Fälligkeiten können Sie auf Einzelbuchungssatzebene die Fälligkeiten der Fixkostenpositionen bearbeiten und im Anschluss in die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen in Kanzlei-Rechnungswesen importieren.
Ihr Hinweis blieb mir leider verborgen, deshalb hatte ich inzwischen selber eine ähnliche Datei erstellt, bin aber froh, dass es doch eine mit unmittelbarem und jahresübergreifenden DATEV Export gibt.
Die Arbeitshilfe wird uns bei den Abrechnungen viel Zeit sparen und gleichzeitig sauberes Arbeiten ermöglichen 👍
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