abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Corona Überbrückungshilfen -> Arbeitshilfe Fälligkeiten

1
letzte Antwort am 14.01.2023 17:48:20 von rahagena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Marcel_Kruse
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
404 Mal angesehen

Service-Hinweis auf die im Update zum 30.12. erscheinende Arbeitshilfe zur Ermittlung der Fixkosten nach Fälligkeit für die Schlussabrechnungen zu den Corona-Überbrückungshilfen.

 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/konjunkturpaket-unterstuetzung-durch-datev/ueberbrueckungshilfe/

 

Arbeitshilfe Fälligkeiten

Ab Kanzlei-Rechnungswesen 11.3 (Bereitstellung Service-Release 30.12.2022) steht Ihnen die Arbeitshilfe Fälligkeiten für die Ermittlung der Fixkosten nach Fälligkeit für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen 1 bis 4 zur Verfügung.

Die Arbeitshilfe Fälligkeiten ist eine Microsoft Excel-Arbeitsmappe als Ergänzung zu den Auswertungen | Corona-Hilfen in Kanzlei-Rechnungswesen. Die Fixkosten sind zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen anzusetzen. Mit der Arbeitshilfe Fälligkeiten können Sie auf Einzelbuchungssatzebene die Fälligkeiten der Fixkostenpositionen bearbeiten und im Anschluss in die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen in Kanzlei-Rechnungswesen importieren.

Vorsitzender des Vertreterrats
rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
315 Mal angesehen

Ihr Hinweis blieb mir leider verborgen, deshalb hatte ich inzwischen selber eine ähnliche Datei erstellt, bin aber froh, dass es doch eine mit unmittelbarem und jahresübergreifenden DATEV Export gibt. 

Die Arbeitshilfe wird uns bei den Abrechnungen viel Zeit sparen und gleichzeitig sauberes Arbeiten ermöglichen 👍

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
0 Kudos
1
letzte Antwort am 14.01.2023 17:48:20 von rahagena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage