Hallo zusammen,
ich habe dieses Thema heute auf den Tisch bekommen. Cashback nach einem Einkauf mit 19% USt. Wie verbuchen?
Option 1:
Die bezogenen Waren wurden ins Anlagevermögen gebucht. Daher wäre meine Annahme gewesen, den Cashback als Rabatt ins Anlagevermögen dem Anlagegut zuzuordnen. Das funktioniert im Nachhinein nicht mehr, da das Anlagegut schon aktiviert ist.
Option 2:
Verbuchung als Erlös (evtl außerordentlich).
Verbuchung mit oder ohne USt? Der Cashback ist eindeutig, selbst im Kontoauszug, einem Produkt zugeordnet. Daher würde ich hier tatsächlich auch die USt mit ausweisen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen damit?
Gruß
Max
im Anlag neue Bewegung erfassen sollte gehen. Warum nicht?
Die USt hat im Anlag nichts zu suchen. Es sei denn wir reden von;
nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, Kleinunternehmer etc.
Dann ist es natürlich als Bruttosumme auch im Anlag zu erfassen.
Mir würden jetzt noch ein paar Fragen einfallen, aber ich fürchte, ich habe das Problem nicht erkannt
Es funktioniert beides, auch mit Anlag; ich mag so etwas aber lieber über Erlöse - wobei ich Wareneinkauf auch selten aktiviere... 19% MwSt sind mangels Befreiung auch mit dabei.
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Das Thema ist geklärt.
Ich konnte es nun über Anlage neue Bewegung erfassen lösen.
Mehrwertsteuer wurde berücksichtigt.
Einen schönen Tag noch.
Max