Hallo zusammen, ich habe dieses Thema heute auf den Tisch bekommen. Cashback nach einem Einkauf mit 19% USt. Wie verbuchen? Option 1: Die bezogenen Waren wurden ins Anlagevermögen gebucht. Daher wäre meine Annahme gewesen, den Cashback als Rabatt ins Anlagevermögen dem Anlagegut zuzuordnen. Das funktioniert im Nachhinein nicht mehr, da das Anlagegut schon aktiviert ist. Option 2: Verbuchung als Erlös (evtl außerordentlich). Verbuchung mit oder ohne USt? Der Cashback ist eindeutig, selbst im Kontoauszug, einem Produkt zugeordnet. Daher würde ich hier tatsächlich auch die USt mit ausweisen. Wer hat ähnliche Erfahrungen damit? Gruß Max
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