Hallo,
1. kann man für die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger kanzleiweit die Stammdaten des Erstellers hinterlegen, insbesondere die E-Mail-Adresse?
2. Datev meldet einen ja automatisch bei der Offenlegung beim Bundesanzeiger an. Gibt es die Möglichkeit diese Anmeldedaten in Erfahrung zu bringen und sich damit dann auf der Publikationsplattform des Bundesanzeigers direkt anzumelden?
Vielen Dank vorab für alle Antworten!
Hallo r_schnieders,
zu 1:
Die kanzleiweite Hinterlegung des Erstellers ist aktuell im Offenlegungsassistenten nicht möglich. Wir empfehlen hier die Jahresübernahme zu nutzen. Per Mausklick können die im Vorjahr bereits erfassten Erstellerdaten ins aktuelle Jahr übernommen werden.
zu 2:
DATEV nutzt eine Großkundenschnittstelle die keine Verbindung zur Publikationsplattform des Bundesanzeigers hat.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
betrifft das auch den zukünftigen Offenlegungsassistenten der mit DVD 14.1 kommen wird?
Hallo Herr oschmitt,
das betrifft auch den neuen Offenlegungsassistenten.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Herr Frauenknecht,
dann bitte einmal die Kollegen vom eBilanz Assistenten anhauen, die können eine Übernahme der Mitarbeiterstammdaten im eBilanz-Assistenten durchführen.
Ich habe keine Lust Daten die an anderer Stelle schon seit Jahrzehnten hinterlegt sind manuell einzugeben!
Wird es denn mit dem neuen Offenlegungsassistenten möglich sein, die Offenlegung, ähnlich wie bei den Steuerprogrammen und eBilanzen, bereitzustellen? (Gefühlt schon seit 10 Jahren Anwenderwunsch!!).
Sieht mir ein wenig so aus, als wenn der Neue nur ein neues Frontend bekommen hätte, unter der Haube werkelt aber immernoch das alte Dieselaggregat.
Hallo Herr Frauenknecht,
danke für Ihre Antwort. Ich verstehe dann aber nicht ganz die Informationen im Dokument 1000763. Hier steht unter anderem:
E-Mail-Adresse
Bei Rückfragen verwendet der Bundesanzeiger die E-Mail-Adresse, die zum Zeitpunkt der Rückfrage für den Einreicher gespeichert ist. Wenn die Adresse von der E-Mail-Adresse des jeweiligen Übermittlungsauftrags abweicht, so wird auch die E-Mail-Adresse aus dem Übermittlungsauftrag mit angeschrieben.
Hier steht, es wird auch die E-Mail-Adresse aus dem Übermittlungsauftrag angeschrieben, wenn diese von der des Einreichers abweicht. Das bedeutet, es werden zwei E-Mail-Adressen angeschrieben. Wo kann ich die E-Mail-Adresse des Einreichers speichern, wenn ich
1. keine Ersteller-Stammdaten über Datev hinterlegen kann und
2. keinen eigenen Zugang zur Bundesanzeiger-Plattform habe, wo ich meine Stammdaten ändern könnte?
Es wird angeraten, dass eine kanzleiweite E-Mail-Adresse verwendet wird. Das möchte ich gerne tun, aber dies auch kanzleiweit hinterlegen.
Gibt es dazu keine Lösung?
Vielen Dank vorab und viele Grüße aus Berlin
Hallo Frau r_schnieders,
wenn über DATEV erstmals eine Offenlegung z. B. unter der Beraternummer XY erfolgt, so wird sinnbildlich die Beraternummer XY als Einreicher registriert. Sinnbildlich deshalb, da technisch mehr dahintersteckt als bloß eine Beraternummer.
Für diese Beraternummer wird beim Bundesanzeiger zentral ein Ansprechpartner gespeichert. Dessen Informationen (z. B. Name, Mail-Adresse) werden im Offenlegungsassistenten unter Stammdaten des Erstellers erfasst. Eine Änderung dieser beim Bundesanzeiger zentral gespeicherten Daten wird erreicht, indem bei der nächsten Übermittlung zu dieser Beraternummer im genannten Assistentenschritt die Ansprechpartnerinformationen angepasst werden.
Um zu erreichen, dass eine kanzleiweite Mail-Adresse beim Bundesanzeiger hinterlegt ist, achten Sie bitte darauf, dass bei den einzelnen Übermittlungen zu dieser Beraternummer auch die gewünschte Mail-Adresse jeweils im Assistenten angegeben ist.
Sollte ich hiermit Ihre Frage nicht beantwortet haben, so bitte ich Sie, sich an den Service Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss zu wenden. Im Gespräch mit Ihnen lässt sich das dann sicherlich klären.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Herr oschmitt,
es liegt hier ein Missverständnis vor!
Die Schnittstelle in die Mitarbeiterverwaltung ist selbstverständlich auch im neuen Offenlegungsassistenten analog des E-Bilanz-Assistenten vorhanden.
Nicht möglich ist, dass man an einer Programmstelle zentrale Daten (in diesem Beitrag die Mail-Adresse der Kanzlei) hinterlegen kann, die dann automatisch bei sämtlichen Mandanten in den Assistenten (Offenlegung, E-Bilanz) hinterlegt ist.
Anders wie bei der E-Bilanz und den Steuererklärungen wird es bei der Offenlegung keine Bereitstellungsmöglichkeit für eine spätere Übermittlung im DATEV-Rechenzentrum geben. Grund dafür ist das Mahn- und Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz, das angestrengt wird, wenn die offenzulegenden Abschlussdaten nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Fristigkeit obliegt dem Anwender und kann nicht von der DATEV übernommen werden.
DATEV strebt hierbei für unsere Anwender eine bessere Unterstützung an, die an den Bundesanzeiger zu übermittelnden Daten besser kontrollieren zu können. Wir planen aktuell, analog der E-Bilanz, auch die Informationen zur Offenlegung in den DATEV-Arbeitsplatz zu integrieren. Eine weitere Alternative wäre wieder die Einführung einer sogenannten Sperrfrist, die zu Beginn der elektronischen Übermittlung beim Bundesanzeiger möglich war. Diese Alternative liegt jedoch nicht im Entscheidungsbereich der DATEV.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Herr Frauenknecht,
weil mir das Thema "Bessere Kontrolle der Übermittlung an den Bundesanzeiger" so bekannt vorkam, habe ich mal die alte Newsgroup befragt...
Vor 11 Jahren hat der Kollege Olaf Stein von Ihrer Kollegin erfahren, dass eine Umsetzungsmöglichkeit geprüft wird, aber ein genauer Realisierungstermin noch nicht genannt werden könnte. Die anschließende Diskussion darüber , ob die Datev mit einem Dinosaurier vergleichbar sei, füge ich zum Vergnügen mal an 🙂
@Bernhard_Frauenknecht schrieb:
Anders wie bei der E-Bilanz und den Steuererklärungen wird es bei der Offenlegung keine Bereitstellungsmöglichkeit für eine spätere Übermittlung im DATEV-Rechenzentrum geben. Grund dafür ist das Mahn- und Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz, das angestrengt wird, wenn die offenzulegenden Abschlussdaten nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Fristigkeit obliegt dem Anwender und kann nicht von der DATEV übernommen werden.
DATEV strebt hierbei für unsere Anwender eine bessere Unterstützung an, die an den Bundesanzeiger zu übermittelnden Daten besser kontrollieren zu können. Wir planen aktuell, analog der E-Bilanz, auch die Informationen zur Offenlegung in den DATEV-Arbeitsplatz zu integrieren.
Die Aussage zum Thema "Bereitstellung" kann ich nicht nachvollziehen. Ich möchte den Offenlegungsteil bis auf die "Übermittlung an den Bundesanzeiger" finalisieren, das vermeindliche Offenlegungsexemplar an den Mandanten senden zwecks Freigabe durch Ihn. Die Daten möchte ich im RZ parken (nicht terminieren) und sobald mir der Mandant die Freigabe erteilt hat, ohne den Offenlegungsassistenten erneut zu öffnen, aus dem Arbeitsplatz senden
Das Thema "Übersicht im Arbeitsplatz" finde ich sehr begrüßenswert, gerne auch im Bereich "Tätigkeitsfelder - Jahresabschluss" integriert.