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Bundesamt für Justiz schafft wegen Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen

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letzte Antwort am 03.03.2021 10:09:42 von Korte
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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
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Nachfolgende Information des Bundesamts für Justiz (BfJ) vom 08.04.2020 auch an dieser Stelle!

 

Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten.


Zwar besteht die gesetzliche Offenlegungsfrist nach § 325 HGB weiterhin fort. Es werden aber derzeit keine neuen Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen erlassen. Unternehmen, die nach dem 5.2.2020 vom BfJ eine Androhungsverfügung erhalten haben, können die Offenlegung bis zum 12.6.2020 nachholen, auch wenn die sechswöchige Nachfrist für die versäumte Offenlegung schon vorher abgelaufen ist bzw. ablaufen wird. Wird die Offenlegung bis zum 12.6.2020 nachgeholt, wird das zuvor angedrohte Ordnungsgeld nicht festgesetzt.
Ferner leitet das BfJ wegen bestehender Forderungen aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren gegen die betroffenen Unternehmen derzeit keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Außerdem wird den Unternehmen – bei entsprechendem Sachvortrag – eine an die aktuelle Situation angepasste Stundung gewährt. Hierzu reicht der sachlich nachvollziehbare Vortrag, von der Corona-Krise betroffen zu sein, aus.


Weiterführende Informationen zu den beschlossenen Erleichterungen finden Sie hier:

www.bundesjustizamt.de/ehug.

 

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Danke ! 

 

1 Fall habe ich tatsächlich noch 🤔

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
250 Mal angesehen

BfJ-Bekanntgabe zur Information:

 

Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019

 

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ord­nungs­geldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, erst nach den Osterfeiertagen einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen be­rücksichtigt werden.

 

www.bundesjustizamt.de/ehug.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG

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Korte
Einsteiger
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Vielen Dank für den schnellen Hinweis, Herr Frauenknecht!

Das muß mal gesagt werden, da viele über DATEV immer nur meckern.

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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3
letzte Antwort am 03.03.2021 10:09:42 von Korte
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