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Buchungsstapel bei abweichendem Wirtschaftsjahr

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letzte Antwort am 12.02.2022 11:12:09 von dtx
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dtx
Fortgeschrittener
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Der Mandant hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr, so daß der Kanderjahreswechsel mitten im laufenden Geschäftsjahr liegt. Ein Buchungsstapel mit Geschäftsvorfällen der Monate Dezember (2021) und Januar (2022) ist demnach nicht anders zu behandeln, als wenn er Vorfälle der Monate Oktober und November desselben Kalenderjahres beinhalten würde.

 

Beim Einlesen wird aber moniert, daß der Dezember 2021 zeitlich nach dem Januar 2022 läge, da das Hinweisfenster, welches währenddessen die Fehlerstati aufzeigt, bei den betroffenen Buchungssätzen das Datum korrekt mit vierstelligem Kalenderjahr 2021 ausweist. Als "Datum bis" wurde im Stapel der 31.01.2022 angegeben. Der Versuch, die Hinweiszeichen zu entfernen, schlug fehl.

 

Nun könnte man zwar argumentieren, daß die Kanzlei den Stapel splitten solle, damit das Programm bei der Datumsprüfung nur den Monat für sich prüfen brauche und das Kalenderjahr, zu dem er gehört, nicht berücksichtigen müsse.

In dem Fall handelt es sich aber um einen Buchungsstapel, der von einer Factoringgesellschaft geliefert wird und abgesehen von den systemspezifischen Angaben der Kopfzeile und dem zu bebuchenden Gegenkonto (da ist die bankseitige Vorgabe "0") inhaltlich unangetastet bleiben soll.

 

Wir regen daher an, Monat und Jahr so zu prüfen, daß als Ergebnis nicht "202112" > "202201" herauskommt.

 

Eine Idee, wie man hier den ganzen Stapel verarbeitet bekommt und nicht nur die Vorfälle des Januar 2022, wäre außerdem recht nett. Besten Dank im voraus.

AK48599
Einsteiger
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Hallo dtx,

 

zwar weiß ich nicht, ob es mit diesem Stapel geht. Aber ich hatte schon mal ähnliche Fälle mit übergreifenden Monatsbewegungen. Den Zeitraum des Stapels mit rechter Maustaste auf 1.12-31.12.2021 ändern und verarbeiten. Die Buchungen Januar 2022 im Vorlauf löschen und dann den selben Stapel wieder einlesen, aber diesmal den Stapelzeitraum 1.1 2022 bis 31.12.2022 begrenzen und die Dezember-Buchungen anschliessend löschen. Die Originaldatei bleibt bestehen, nur in DATEV wird die Trennung gemacht. 

 

Gruß

AK

dtx
Fortgeschrittener
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Aus der einen Excel-Tabelle vor dem Einlesen zwei zu machen, ist ja nicht das Problem. Das machen wir bei geschäftsjahresübergreifenden ja auch, bei denen zum Bilanzstichtag ein Teil der Verbindlichkeiten aus dem Ankaufstapel schon beglichen und der Rest noch zu passivieren ist.

 

Es ging darum, alle unterjährigen, per se nicht abzugrenzenden Buchungsstapel inhaltlich so ins System zu bekommen, wie sie von der Factoringgesellschaft erstellt wurden.

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seprof
Fachmann
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Hintergrund: Die Umsatzsteuer kennt nur das Kalenderjahr. Damit diese Abgrenzung funktioniert, verhält sich DATEV Rechnungswesen an dieser Stelle wie beim WJ-Wechsel.

 

Beste Grüße

Sven Ehlers

dtx
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Ehlers,

 

besten Dank für Ihre Antwort, die die Sache im Regelfall erklären würde.

 

Der Mandant bilanziert und erzielt nur umsatzsteuerbefreite Umsätze. Das hätte ich oben natürlich dazuschreiben sollen, aber ohne Ihren Hinweis wäre der Faden für die Mehrheit weniger nahrhaft gewesen.

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letzte Antwort am 12.02.2022 11:12:09 von dtx
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