Gibt es eine Buchungsregel für die Verbuchung von Z-Bons bei Gewinnermittlern mit Ist-Versteuerung?
Das Problem sind die EC-Zahlungen/Kreditkartenzahlungen bei einem Umsatz im alten und Zufluss im neuen Wirtschaftsjahr.
Unbare Zahlungen werden bei uns per #1361 gegen die Umsätze gebucht. Das hat zur Folge, dass sowohl Umsatzsteuer als auch Gewinn im alten Jahr erfasst werden. Aufgrund des Zuflussprinzips dürfte das jedoch erst im Folgejahr (Bei Zahlungseingang) erfolgen.
Das Konto #1361 ist ein neutrales Konto beim Abschluss. Somit erfolgt auch dort keine Korrektur von USt/Gewinn. Als Notlösung wäre die Buchung über ein Debitorenkonto denkbar.
Wie wird das im Kreis der Kollegen gehandhabt? Gibt es seitens der DATEV Buchungsregeln dafür?
Mir sind keine Regeln der DATEV dafür bekannt. Ich glaube auch nicht, dass da welche kommen, denn nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung haben die unbaren Umsätze in der Kasse eh nichts zu suchen.
Bei uns werden die Umsätze aus Vereinfachungsgründen wohl im alten Jahr umsatzversteuert, allerdings ist bei uns der Anteil der Istversteuerer sehr übersichtlich.
@Ron147 schrieb:Unbare Zahlungen werden bei uns per #1361 gegen die Umsätze gebucht. Das hat zur Folge, dass sowohl Umsatzsteuer als auch Gewinn im alten Jahr erfasst werden. Aufgrund des Zuflussprinzips dürfte das jedoch erst im Folgejahr (Bei Zahlungseingang) erfolgen.
Ich mache das ganz ähnliche, auch weil der Mandant Umsätze zu 19%, 7% und ohne Umsatzsteuer hat, da ständig abzugleichen wäre meiner Meinung nach den Aufwand nicht Wert, nur zum Jahreswechsel grenze ich manuell ab.