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Buchung Hinzuschätzung nach USt-Sonderprüfung bei GmbH

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letzte Antwort am 25.11.2025 16:08:43 von SteuerberaterDO
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SteuerberaterDO
Beginner
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Hallo zusammen,

 

eine GmbH hatte eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Wegen Kassenmängeln wurden für mehrere Monate Umsätze hinzugeschätzt. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Monate wurden per Bescheid angepasst. Für die Verbuchung der Nettoumsätze/Umsatzsteuer fehlt mir ein Gegenkonto im Soll.   

f_mayer
Meister
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Nachricht 2 von 4
137 Mal angesehen

Ich würde die Umsatzsteuer als "Sonstiger Aufwand" verbuchen. Die Umsätze selbst würde ich ehrlich gesagt nicht buchen, aus handelsrechtlicher Sicht geht es meiner Meinung nach gar nicht an, das man Umsätze hinzuschätzt.

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
129 Mal angesehen

Nur die nachzuzahlende Umsatzsteuer als Aufwand buchen. 2285/7690 SKR03/SKR04, wenn für Vorjahre.

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SteuerberaterDO
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
65 Mal angesehen

Danke für die Antwort. Sehe ich auch so. 

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letzte Antwort am 25.11.2025 16:08:43 von SteuerberaterDO
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