Hallo zusammen,
eine GmbH hatte eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Wegen Kassenmängeln wurden für mehrere Monate Umsätze hinzugeschätzt. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Monate wurden per Bescheid angepasst. Für die Verbuchung der Nettoumsätze/Umsatzsteuer fehlt mir ein Gegenkonto im Soll.
Ich würde die Umsatzsteuer als "Sonstiger Aufwand" verbuchen. Die Umsätze selbst würde ich ehrlich gesagt nicht buchen, aus handelsrechtlicher Sicht geht es meiner Meinung nach gar nicht an, das man Umsätze hinzuschätzt.
Nur die nachzuzahlende Umsatzsteuer als Aufwand buchen. 2285/7690 SKR03/SKR04, wenn für Vorjahre.
Danke für die Antwort. Sehe ich auch so.