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Buchung Entnahmen im Rückwirkungszeitraum bei Umwandlung

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:09:24 von shoerner
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Elise
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Liebe Community,

eine PartG wurde in eine GmbH umgewandelt mit Rückwirkung zum 1.1.2020. Im Rückwirkungszeitraum haben Entnahmen stattgefunden, die auch als solche bei der GmbH erfasst werden sollen, § 20 Abs. 5 UmwStG. Frage: Wie sieht die Buchung der Entnahmen aus, im SKR04 für Kapitalgesellschaften haben wir kein Konto gefunden das passen könnte. Vielleicht hat schonmal jemand diesen Sachverhalt gehabt und kann uns helfen. Vielen Dank im voraus!

schmulz
Erfahrener
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Diese Entnahme müssen als Forderungen ggü. Gesellschafter und/oder Geschäftsführer gebucht werden. Bei einer GmbH gibt es keine Privatentnahmen mehr.

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susanne_hoberg
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Was ist vertraglich vereinbart?

Eventuell gegen Kapitalrücklage buchen, sofern vorhanden.

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preiter
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Hallo,

 

ich beschäftige mich auch gerade mit der Frage bei einem Mandanten mit dem Kontenrahmen SKR 03.

 

Die Entnahmen im Rückwirkungszeitraum gelten nach § 20 Abs. 7 UmwStG noch bei dem einzubringenden Vermögen vor Übertragung als bewirkt. Hierzu gibt es ein aktuelles BFH-Urteil (BFH, Urteil vom 07. März 2018 – I R 12/16 –, BFHE 261, 251). In der Literatur (DStR 2019, 1961) wird vertreten, dass die Entnahmen im Rückwirkungszeitraum als Vorabgewinnausschüttung (zB Konto 2870 im SKR 03) darzustellen sind. Die Finanzverwaltung verlangt wohl weiterhin bei einer Überentnahme (negatives Kapitalkonto) eine Aufstockung der Buchwerte.

 

In meinem Fall plane ich daher die Entnahmen gegen das Konto 2870 auszubuchen. 

 

Über Anmerkungen freue ich mich.

 

Beste Grüße

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shoerner
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Hallo @preiter!

 

Kurze Frage zu Ihrer Buchung. Ist das so bei der Finanzverwaltung durchgegangen?

 

Bei mir ist auch der Fall, dass der Mandant im Rückwirkungszeitraum hohe Entnahmen getätigt hat und steuerlich soll das so behandelt werden, dass negative Anschaffungskosten entstehen. 

 

Jetzt frage ich mich, wie ich die Entnahmen in der HB und der StB buchen soll.

 

Danke schon mal für Ihre Rückmeldung.

 

Viele Grüße, 


Steffen Hörner

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preiter
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Hallo Herr Hörner,

 

ja, die Veranlagung ist entsprechend erfolgt.

 

Beste Grüße

Peter Reiter

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shoerner
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Hallo Herr Reiter @preiter , 

 

ich gehe davon aus, dass dies ohne Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist, oder?

 

Danke schon mal für Ihre Rückmeldung.

 

Viele Grüße, 


Steffen Hörner

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preiter
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Ja, korrekt.

shoerner
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Nachricht 9 von 9
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@preiter

 

perfekt, vielen Dank!

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:09:24 von shoerner
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