Hallo miteinander,
unser Mandant hat eine ordnungsgemäße Rechnung am 10.12.20 an einen Kunden in GB erstellt. Das Geld kam nun erst im Januar. Wenn ich im SKR03 auf 8125 buche kommt die Meldung, dass das Länderkennzeichen nicht gültig ist. Wenn ich das bestätige lässt mich das Programm die Buchung zwar abschließen, der Umsatz ist aber nicht in der ZM. Wie soll ich in einem solchen Fall vorgehen, denn da es ein 4/3-Rechner ist kann ich den Umsatz ja nicht in 2020 gegen Forderungen einbuchen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
auch bei einem EÜRler ist der Betrag in dem Zeitraum in der ZM zu melden, in dem die Rechnung ausgestellt wird. Auf die Zahlung kommt es nicht an.
Rechtsgrundlagen hatte ich in diesem Thema schon mal genannt.
Insoweit wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als diesen Betrag als Forderung zu erfassen (die dann bei der Gewinnermittlung wieder korrigiert wird). Alternativ könnte die ZM für 2020 natürlich auch manuell angepasst/korrigiert werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz