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Bonus EU

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letzte Antwort am 01.02.2019 09:00:22 von Thomas_Kahl
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mroehling
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe per 25.01.2019 eine Bonus Gutschrift von einem Lieferanten aus der EU für das Jahr 2018 erhalten. Da dies in die Bilanz per 31.12.2018 muss habe ich 1303/5760 mit Steuerschlüssel 40 im alten Jahr gebucht. Somit buche ich den Bonus in das Jahr 2018 und korrigiere das nicht in Zeile 33 bzw. 54 in der USTVA Dezember.

Nun muss ich im neuen Jahr diese sonstige Forderung auflösen und in der USTVA die Reduzierung  für den Innergem. Erwerb melden, da mir ja im Januar 2019 erst die Gutschrift zugegangen ist.  Ich habe zur Zeit allerdings keine Idee, wie ich die Reduzierung der Aufwendungen für den innergem. Erwerb melden kann ohne den Bonus nochmals ergebniswirksam zu buchen.  Die Auflösung des Kto. 1303 könnte ich durch folgende Buchung erreichen:

Kreditor / 1303. Damit wäre die Sonstige Forderung neutralisiert.

Wie erhalte ich allerdings die Korrektur in der USTVA Januar 2019 ? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

M.Röhling

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w_paul
Erfahrener
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Hilft die Funktion Leistungsdatum vielleicht?

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Guten Abend,

ich meine mich dunkel zu erinnern, dass beim innergemeinschaftlichen Erwerb der Zugang im Januar nicht schädlich ist und der Vorgang deshalb komplett im "alten" Jahr zu erfassen ist.

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mroehling
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Guten Morgen Herr Paul,

ich habe jetzt das Leistungsdatum für die Problematik genutzt. Gibt es evtl. auch eine Möglichkeit dies manuell ohne die Automatik des "Leistungsdatums" zu buchen.

Ich habe mir mal angeguckt wie Datev die UST auflöst. Dieses tut er im SKR04 über die 1434 bzw. 3865. Wenn ich allerdings die 3865 bebuchen möchte sagt mir das Programm das dies ein UST Sammelkonto ist und es keine Auswirkung auf die USTVA hat. Deshalb meine Frage gibt es für die 3865 eine Alternative, welche dann dies auch richtig in der Bilanz ausweist ?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

M.Röhling

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Moin,

haben Sie mal bei der Buchung im Jahr 2019 versucht den Steuerschlüssel 19 zu verwenden?

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 01.02.2019 09:00:22 von Thomas_Kahl
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