Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Ich habe per 25.01.2019 eine Bonus Gutschrift von einem Lieferanten aus der EU für das Jahr 2018 erhalten. Da dies in die Bilanz per 31.12.2018 muss habe ich 1303/5760 mit Steuerschlüssel 40 im alten Jahr gebucht. Somit buche ich den Bonus in das Jahr 2018 und korrigiere das nicht in Zeile 33 bzw. 54 in der USTVA Dezember. Nun muss ich im neuen Jahr diese sonstige Forderung auflösen und in der USTVA die Reduzierung für den Innergem. Erwerb melden, da mir ja im Januar 2019 erst die Gutschrift zugegangen ist. Ich habe zur Zeit allerdings keine Idee, wie ich die Reduzierung der Aufwendungen für den innergem. Erwerb melden kann ohne den Bonus nochmals ergebniswirksam zu buchen. Die Auflösung des Kto. 1303 könnte ich durch folgende Buchung erreichen: Kreditor / 1303. Damit wäre die Sonstige Forderung neutralisiert. Wie erhalte ich allerdings die Korrektur in der USTVA Januar 2019 ? Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen M.Röhling
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