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Bilanzgewinn

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letzte Antwort am 02.06.2020 14:54:40 von Tom69
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Tom69
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Hallo,

wir weisen bei unseren Jahresabschlüssen statt dem Jahresüberschuss den Bilanzgewinn (auch wg. der Offenlegung) aus.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich bei einem Mandanten den Bilanzgewinn zum 01.01. auf "Gewinnvortrag vor Verwendung" gebucht habe und im laufenden Jahr der komplette vorgetragene Bilanzgewinn ausgeschüttet wurde. Somit weist mir das Programm den laufenden Gewinn wieder als Jahresüberschuss aus. Gibt es technisch eine Möglichkeit diesen Jahresüberschuss als Bilanzgewinn auszuweisen ? Kann mir jemand helfen ?

Gruss,

Tom69

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der Ausweis von Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn wird durch das Bebuchen verschiedener Konten gesteuert. Programmtechnisch gesehen, werden die Jahresabschlüsse mit Bilanzgewinn ausgewiesen, wenn z.B. der "Gewinnvortrag vor Verwendung" (SKR03 Kto. 0860/SKR04 Kto. 2970) umgebucht wird auf "Gewinnvortag nach Verwendung" (SKR03 Kto.2860/SKR04 Kto. 7700). Siehe auch Info-Doki 0906026 Buchungsregeln. Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften.

Mit freundlichen Grüßen

B. Eckert

Service Jahresabschluss 

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deusex
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Hallo, 

der Verweis auf die Buchungsregeln ist sicherlich gut gemeint, sollte aber in der Praxis nachgestellt werden, da die Dokumente den Sachverhalt "Ausschüttung auf Null" nicht enthalten.

 

Wir hatten die Situation bei einem Mandanten, den Bilanzgewinn 2017 vollständig auszuschütten, was geschah.

Dieser betrug sodann exakt 0,00 €.

Ein Vortrag eines Bilanzgewinnes ist daher nicht möglich und darin liegt wohl die Krux !

 

Das Jahr 2018 wies dann wiederum einen Jahresüberschuss aus. Diesen hätte ich "nach Verwendung" auch gerne als Bilanzgewinn gesehen, konnte aber in der Bilanz lediglich als Jahresüberschuss ausgewiesen werden; ich kann dies sogar nachvollziehen.

Der Überschuss wurde dann auf neue Rechnung (2019) vorgetragen und mangels Ausschüttungsbeschluss kumuliert sich Vortrag und laufender Überschuss zum "neuen" Bilanzgewinn.

 

Die Veröffentlichung 2018 weist damit einen Jahresüberschuss und einen Vorjahreswert von 0,00 € zu dieser Position aus.

 

Ich konnte zumindest keine andere Lösung der Darstellung finden, womit sich mir dies im Nachhinein auch als logisch erschloss.

 

Selbstreden bin ich auch sehr interessiert, ob hier tatsächlich anders vorgegangen werden kann/soll/muss.

 

 

 

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bodensee
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So ganz verstanden habe ich das Problem nicht. 

 

Bilanzgewinn statt JÜ wg. Offenlegung mache ich hier in aller Regel auch. 

 

Auf welche Konten genau haben Sie denn den Bilanzgewinn zum 31.12. zum 1.1. vorgetragen ? 

Und zwar handels- und steuerrechtlich. 

 

Wenn Sie dies im Bereich der GuV ( SKR04 =>7700 ) , dann bekommen Sie einen Fehlerhinweis steuerrechtlich.  Daher muss der Bilanzgewinn nach Datevlogik auf 2970  vorgetragen und dann von Hand umgebucht werden z.Bsp. auf 7700 dann wird mit der offenen Gewinnausschüttung des lfd. Jahres 7790 verrechnet und als Bilanzgewinn wird nur noch der Rest ausgewiesen. 

 

bsp. Gewinnvortrag 01  250 TEUR

EB- bilanz 9000  /2970

Umbuchung 2970 / 7700

 

Ausschüttung 02  200 TEUR

lfd. Jahresergebnis 100 TEUR

 

Entwicklung in der GuV:   250+

Ausschüttung 200-

JÜ 100+

Bilanzgewinn Neu 150 TEUR (250-200+100). 

 

Bei Vollausschüttung und lfd. JÜ von 0,-- hatten Sie das Ergebnis: 250-250+0= 0 Bilanzgewinn

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Tom69
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Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

 

Mein Fehler war es, dass ich die Ausschüttungen (obwohl für das Vorjahr) direkt gegen das Konto 2970 (Gewinnvortrag vor Verwendung) gebucht habe. Nachdem alles ausgeschüttet wurde hat der Kontostand 0 € betragen und somit wurde kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

Richtigerweise hätte ich die Ausschüttungen im lfd. Jahr gegen das Konto 7790 (Vorabausschüttung buchen müssen.

Danke für Ihre Hilfe.

Grüße

Tom69

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letzte Antwort am 02.06.2020 14:54:40 von Tom69
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