Hallo,
wir haben einen Wertpapierdienstleister als Mandant und müssen eine Bilanz erstellen. Die vorhandenen Kontenrahmen spiegeln die Vorgaben der RechKredV nicht wieder bzw. die Notwendigkeiten nach RechKredV sind nicht berücksichtigt. Bei der neuen Art der Bilanzerstellung nach Kontenzweckfunktionen werden die Wertpapierdienstleister und ihre Notwendigkeiten nach RechKredV auch nicht berücksichtigt.
Das Branchenpaket Kreditinstitute ist für Wertpapierdienstleister nicht geeignet.
Gibt es eine individuellen ZOT für diese Problematik? Kann uns hier jemand helfen?
Viele Grüße lolah
Moin,
ja, man kann bei DATEV individuelle Zuordnungstabellen kaufen, die auf dem SKR03 bzw. SKR04 beruhen. Damit werden die RechKredV-Besonderheiten komplett abgebildet und man muss (im Gegensatz zum SKR99) nicht auf die gewohnten BWAs, USt-VAs usw. verzichten. Nur die Offenlegung funktioniert damit nicht.
Außerdem können damit die Qartalsmeldungen an die Bundesbank vorbereitet werden (sind zwei ZOTs, eine für RechKredV, eine für BuBa-Meldungen).
Das passt aber leider noch nicht mit den neuen Kontenzwecken zusammen, so wie ich es verstanden habe arbeitet DATEV aber aktuell daran:
Viele Grüße
Guten Morgen,
bitte, entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
DATEV arbeitet momentan daran ein neues Branchenpaket für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute auf Basis der Kontenrahmen SKR03 und SKR04 zu entwickeln. Ziel ist es eine neue Lösung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mit allen notwendigen Branchenspezifika auf Basis der neuen DATEV-Technologie umzusetzen.
Die Freigabe des neuen Branchenpakets für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute auf Basis SKR03/SKR04 streben wir zum Jahreswechsel 2023/2024 an.
Ob das zukünftige Branchenpaket auch Wertpapierdienstleister abwickeln kann, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Wir informieren frühzeitig über die bekannten Kanäle unter www.datev.de/neuerungen sobald die tatsächliche Freigabe erfolgen kann.
Die indivduellen Zuordnungstabellen, die wir zur Zeit anbieten, sind für Jahresabschlüsse geeignet die nach dem Formblatt nach RechKredV aufgestellt werden.
Falls Sie weitere Informationen dazu benötigen melden Sie sich bitte per Servicekontakt extern (Branchen) bei uns.
Beratung online bietet Beratung zum "Jahresabschluss und Anlagenbuchführung: Individuelle Bilanz (Zuordnungstabelle) einrichten". Nachdem aktuell keine fertige Lösung für Wertpapierdienstleister zur Verfügung steht, steht Ihnen unserer Kurzberatung online bei einfachen wie auch komplexen Fragen zur Seite. Einen Termin wie auch gewünschten Beratungsthemen können Sie über unseren Online-Kalender komfortabel auswählen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Jahreswechsel kommt immer näher. Wie ist hier der Sachstand der Umstellung bzw. Einführung einer Lösung oder eines Branchenpakets für Finanzdienstleistungsinstitute?
Können wir die individuellen Zuordnungstabellen auch im nächsten Jahr 2024 noch weiter nutzen?
Alternativ wäre es super, wenn DATEV einen Umsetzungsassistenten für individuelle ZOT und umfangreiche Editierfunktionen für die Abschlussauswertungen bereitstellen würde.
Hallo @mikehoeltker,
individuelle Zuordnungstabellen, die den Jahresabschluss nach Formblatt RechKredV ermöglichen, können auch in 2024 weiter genutzt werden.
Ein Branchenpaket RechKredV auf Basis SKR03/SKR04 ist zum Jahreswechsel 2024/2025 geplant.
Das hört sich gut an, da unter
zu lesen ist, dass ab August 2024 keine weitere Nutzung der Zuordnungstabellen möglich sein soll.
Können Sie bitte eine Änderung des Textes veranlassen?
Und ggf. Hinweis auf geplante Änderungen ergänzen?
Vorab vielen Dank!
Hallo @mikehoeltker ,
vielen Dank für den Hinweis. Wir geben Ihre Anregung an die entsprechende Stelle weiter.
Hallo @Inna_Trinkenschuh,
hat sich da schon etwas mit Hinblick auf den Jahreswechsel 2024/2025 ergeben?
Besten Dank!
Hallo @StB_che,
mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 18.0 (Haupt-Release, voraussichtliche Bereitstellung 08.08.2024) beginnt die Pilotierungsphase des neuen Branchenpakets Finanzinstitute (RechKredV). Die Freigabe des neuen Branchenpakets Finanzinstitute (RechKredV) ist mit der Jahreswechsel-Version 2024/2025 geplant.
Darüber hinaus können individuelle Zuordnungstabellen für den Jahresabschluss nach Formblattverordnung RechKredV auch im Jahr 2025 weiter genutzt werden.
Freundliche Grüße
Weronika Karbowniok
Vielen Dank @Weronika_Karbowniok, diese Info hilft schonmal weiter - dann können wir nächstes Jahr einen Übergang geordnet planen.
Was ist aber mit z.B. neu gegründeten Finanzdienstleistern in diesem Jahr? Dort kann ich keine individuelle ZOT eines anderen, schon bestehenden, Mandanten hinüberkopieren.
Wenn ich in der entsprechenden Zuordnungstabelle bin und diese mit "Speichern unter" bei einem anderen Mandanten hinterlegen möchte, kommt die Fehlermeldung:
"Die Neuanlage von individuellen und Kanzlei-Zuordnungstabellen und individuellen und Kanzlei-Schnittstellenfunktionsplänen ist nicht mehr möglich" (#RE65410) -> mit Verweis auf Dok. 1025400, wo aber auch nichts anderes steht.
Gibt es da einen "Trick", wie ich das doch hinbekomme? Ansonsten haben wir hier ja eine zeitlich ziemlich große Lücke, bis das neue Branchenpaket fertig ist (wird ja immer wieder verschoben) und seitdem keine ZOTs mehr erstellt werden können.
Besten Dank schonmal für Ihre Hilfe
Hallo @StB_che,
das von Ihnen beschriebene Programmverhalten ist erwartungskonform. Zum 31.12.2022 wurde die Funktion Neuanlage von individuellen / Kanzlei-Zuordnungstabellen eingestellt.
In diesem Fall melden Sie sich bitte per Servicekontakt extern (Branchen) oder über die E-Mail-Adresse branchen@service.datev.de bei uns.
Freundliche Grüße
Weronika Karbowniok
Ist alles sehr unbefriedigend, wie die DATEV mit diesem Branchenproblem umgeht.
Klar gibt es nicht extrem viele Mandate in dem Bereich, aber dafür sind diese meist nicht klein.
Als Workaround würde ich den Bestand eines bestehenden RechKredV-Mandats kopieren, die neueren Jahre löschen und durch Jahresübernahmen leere Bestände mit der individuellen ZOT generieren. Anschließend kann man die Vorjahre löschen. So ähnlich habe ich das mal bei einer Mandatsübernahme mal gemacht. Ist nicht schön, aber man wird ja hier im Regen stehen gelassen.
Hallo @mikehoeltker ,
der von Ihnen beschriebene Workaround ist nicht notwendig und wir wollen und können Sie bedarfsorientiert mit allen aktuell zur Verfügung stehenden Lösungen unterstützen.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 geben wir ein neues Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV auf Basis SKR03/SKR04 frei. Bis zur Freigabe können Sie an der Pilotierungsphase zum Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV, die Anfang August 2024 startet, teilnehmen und damit noch vor der Freigabe das neue Branchenpaket nutzen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Branchen-Service entweder per Servicekontakt extern (Branchen)
oder über die E-Mail-Adresse branchen@service.datev.de.
Wie schon lange angekündigt wird die Wertaufbereitung auf Basis individueller / Kanzlei-Zuordnungstabellen zum 31.12.2024 eingestellt, für Kredit- und Finanzinstitute die den Jahresabschluss nach der
RechKredV-Verordnung (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung) erstellen bieten wir allerdings noch Möglichkeiten und unterstützen Sie bis zum Umstieg auf die neue Branchenlösung Basis SKR03/04 entsprechend.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sind für Sie über die bekannten Servicekanäle erreichbar und begleiten Sie entsprechend bis zur Umstellung auf den RechKredV-Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken.
Viele Grüße verbunden mit der Bitte sich bei uns zu melden
Claudia Lohneiß
Produkt Owner Branchenlösungen