Hallo, wir haben einen Wertpapierdienstleister als Mandant und müssen eine Bilanz erstellen. Die vorhandenen Kontenrahmen spiegeln die Vorgaben der RechKredV nicht wieder bzw. die Notwendigkeiten nach RechKredV sind nicht berücksichtigt. Bei der neuen Art der Bilanzerstellung nach Kontenzweckfunktionen werden die Wertpapierdienstleister und ihre Notwendigkeiten nach RechKredV auch nicht berücksichtigt. Das Branchenpaket Kreditinstitute ist für Wertpapierdienstleister nicht geeignet. Gibt es eine individuellen ZOT für diese Problematik? Kann uns hier jemand helfen? Viele Grüße lolah
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