"Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf meinen EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Lohn im RZ mit LODAS der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 01.04.2019 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung."
Wir bearbeiten den "BiBer" stets per Jahresübernahme, passen ggf. auch die Änderungen zu Kontenzwecken etc. an und aktualisieren und individualisieren stets die Inhalte.
Nun fällt mir schon lange auf, dass sich bei o.g. Softwareprüfung seit 2019 keine aktuellere Bestätigung von Ernst & Young ergeben hat, aber für Buchführung, Anlagenbuchführung und Jahresabschluss jährlich neu bestätigt wird.
Ist dies so eigentlich in Ordnung und kennt jemand hier den Hintergrund ?
Ist LODAS ggf. gar nicht mehr "ordnungsgemäß ?"
Mir persönlich ist dies jetzt nicht höchstprioritär, aber würde mich trotzdem interessieren, was hier der Hintergrund ist . . .2019 ist ja nicht grade gestern.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wer lesen kann... hab die Frage falsch gelesen.
Sorry
Hmm, ja ich mach jährlich den Musterbestand BStbK auf und füge die vier bzw. drei geänderten Absätze via c/p ein, falls sich in der Formulierung was geänderte hätte, aber das meinte ich an sich nicht.
Mir ging es eher darum, warum LODAS zuletzt 2019 geprüft wurde, aber die anderen Anwendungen jährlich bescheinigt sind.
edit: War ich wohl zu schnell 😉
Die Mitteilung über Prüfung der Ordnungsmäßigkeit mit LODAS comfort 10.8 hat solange Gültigkeit, bis eine Folgeprüfung durchgeführt wird. Der Prüfungsbericht mit LODAS comfort 10.8 und Derivate vom April 2019 haben ebenfalls solange Gültigkeit, bis eine Folgeprüfung durchgeführt wird.
Siehe 3.1 https://apps.datev.de/help-center/documents/0903718
Sehr super. Thx ! 👌