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Betriebliche Tagesgeldzinsen

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letzte Antwort am 04.08.2025 09:35:30 von sokleinmitHut
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Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

ich bin Einzelunternehmer und mache meine Buchführung per EÜR.
Ich erhalte monatlich Zinsen auf einem betrieblich geführten Tagesgeldkonto, das mit meinem Geschäftsgirokonto verknüpft ist. Daher erfasse ich es wie ein zweites Bankkonto in meiner Buchhaltung.

Die Guthabenzinsen werden mir nach Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben.


Ich buche daher monatlich wie folgt:


1200 Bank (Nettobetrag)
2213 Kapitalertragsteuer
2216 Solidaritätszuschlag an 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Bruttobetrag)

Die Buchung basiert auf folgendem DATEV-Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1004279
(Zwar auf Kapitalgesellschaften bezogen, aber ich sehe keinen Grund, warum die Systematik nicht auch auf Einzelunternehmer übertragbar sein sollte.)

Verständisfragen:
1. 
Ist es korrekt, dass die Zinsen brutto erfasst werden und in der EÜR in Zeile 15 ("steuerfreie Betriebseinnahmen")  anzugeben sind?

2.
Die einbehaltene KESt und der Soli werden von mir zusätzlich in der Anlage KAP angegeben – korrekt?

3.
Sehe ich es richtig, dass die Zinsen in voller Höhe einkommensteuerpflichtig sind (persönlicher Steuersatz) und die bereits gezahlte KESt durch die Anlage KAP lediglich angerechnet wird?


Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen!

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
150 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde mich mit dem Grundsatz der Subsidiarität vertraut machen.

steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
133 Mal angesehen

Sehr geehrter @Gelöschter Nutzer ,

ich kenne Sie nicht, aber Sie sind mir von Grund auf unsymphatisch, weil Sie hier bereits wiederholt versuchen kostenfreie Steuerberatung abzugreifen. Trotzdem noch einmal der wirklich gut gemeinte Rat von meiner Seite:

Suchen Sie sich einen Steuerberater Ihres Vertrauens und stellen Sie diesem Ihre steuerlichen Fragen.

sokleinmitHut
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
126 Mal angesehen

Ich schließe mich dem Eindruck an.

 

Allerdings wurde ihm bisher in jeder seiner Anfragen dann doch geholfen. Da würde ich dann auch lieber hier  weiterfragen, als kostenpflichtige Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Was kann schon passieren, vielleicht kommt doch noch die gesuchte Antwort.

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letzte Antwort am 04.08.2025 09:35:30 von sokleinmitHut
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