Hallo liebe Community,
wir haben folgendes Problem, wir haben eine Betriebskostenabrechnung (Erstattung) für das Jahr 2019 erhalten. Datum der Abrechnung ist 13.01.2021, die Abrechnung selbst wurde am 21.12.2020 fertiggestellt, was auf der Abrechnung ersichtlich ist.
Nun spalten die Meinungen in welchem Jahr die Abrechnung erfasst werden soll. Wird die Abrechnung im Jahr 2021 als periodenfremden Ertrag verbucht (da Rechnungsdatum 2021, das klingt für mich logisch) oder weil die Fertigstellung der Abrechnung bereits im Jahr 2020 erfolgte, wird im Jahr 2020 als periodenfremden Ertrag erfasst?
Vielen Lieben Dank!
Bei Bilanzierung gehört das in 2019, bei EÜR in 2021.
Wenn das in der Bilanz 2019 nicht erfasst ist, kommt das in die erste offene Handelsbilanz als periodenfremder Ertrag.
Ich schließe mich @guenther an. Eine andere Lösung gibt es nicht.