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Bestand eines selbstbuchenden Mandanten kann nicht abgeholt werden

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letzte Antwort am 18.11.2025 15:30:37 von Antje_Naumann
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Damyanov
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
189 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.

Wir haben einen selbstbuchenden Mandanten, der DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen nutzt und unter einer Unterberaternummer läuft.


Wir möchten für ihn den Jahresabschluss 2024 erstellen und wollten dafür die Buchhaltung 2024 über die Bestandsdienste Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum abrufen.

 

Der Abruf über die Bestandsdienste hat scheinbar funktioniert – der Bestand wird dort auch angezeigt.
Allerdings ist der Bestand im DATEV Arbeitsplatz unter „Buchführung“ nicht sichtbar bzw. nicht verfügbar.

Ich vermute, dass es eventuell an der Unterberaternummer bzw. an den unterschiedlichen Beraternummern (Unterberaternummer / Hauptberaternummer der Kanzlei) liegt.


Der Mandantenbestand läuft in unserer Kanzlei unter der Hauptberaternummer.

Hat jemand eine Idee, wie ich den Bestand korrekt übernehmen kann?


Muss eventuell eine Zuordnung oder Freigabe zwischen den Beraternummern erfolgen?

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!

 

Viele Grüße

I. Damyanov

rpb
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
174 Mal angesehen

Bestand in der Kanzlei umspeichern auf mandantengenutzte Beraternummer, dann Bestand nochmal holen.

 

oder

 

Bestand einspielen wie er ist, Vorläufe exportieren, in anderen Bestand einspielen.

 

oder

 

Bestand bei Mandant auf Hauptberaternummer umspeichern, nochmal ans RZ schicken. 

 

Die Hauptberaternummer kann mit dem Passwort der Unterberaternummer beim Mandant hinterlegt werden.

 

Glaube das sind alle Möglichkeiten 🙂 Da der erste Schritt von Variante 2 schon gemacht ist, würde sich das wohl anbieten.

 

Im Zweifelsfall noch ne Sicherung vom eigenen Bestand machen.

 

Hier gibts auch noch ne Beschreibung

Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und ... - DATEV Hilfe-Center

 

Wegen Anlagenbuchführung sind da ein paar Punkte zu beachten.

Damyanov
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
120 Mal angesehen

Hallo rpb,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und die Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten.

 

Da bei dieser Buchhaltung auch Belegbilder, das Anlagevermögen sowie die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, würde ich zu Variante 1 tendieren.

 

Wie kann ich diese Variante korrekt umsetzen, und gibt es dabei etwas zu beachten, wenn die Leistungen Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer da sind?

 

Soll ich in diesem Fall auch diesen Bestand auf die Unterberaternummer umsetzen, oder können diese Vorgänge weiterhin über die Hauptberaternummer laufen?

 

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
I. Damyanov

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
80 Mal angesehen

Hallo @Damyanov,

 

es ist möglich, die Leistungen der Steuer-Programme auf der Hauptberaternummer zu belassen. Über die zentrale Mandantennummer bestehen die Programmverbindungen auch in dieser Konstellation.

Falls Sie auch die Ordnungsbegriffe in den Steuer-Programmen ändern wollen, finden Sie die Vorgehensweise hier beschrieben:  Ordnungsbegriff (Berater-/Mandanten-/Basisnummer) in den DATEV-Steuer-Programmen ändern. Beachten Sie dabei die Hinweise und Empfehlungen im Dokument.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.11.2025 15:30:37 von Antje_Naumann
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