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Bereich Handelsrecht als Einheitsbilanz behandeln

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letzte Antwort am 02.05.2023 18:27:26 von HerrHasenfurz
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T_Sachau
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Wenn in der Vergangenheit mehrere Bereiche angelegt waren, ist es laut den vorliegenden Datev-Informationen nicht mehr möglich, für neue Jahre Bereiche ohne Zuordnung zu einem bestimmten Bereich (Handelsrecht/Steuerrecht) anzulegen/fortzuführen.

 

Es dürfte allerdings (hoffentlich) allgemein bekannt sein, dass auch wenn vorübergehend mehrere Bereiche notwendig waren, es in einem zukünftigen Zeitraum keine Notwendigkeit für mehrere Bereiche gibt.

 

Einfaches Beispiel: Sonderabschreibung bei Anlagevermögen, nach dem Abgang des Anlagevermögens gibt es keine Abweichung zwischen Handelsrecht und Steuerrecht mehr).

 

Damit wird also für folgende Zeiträume nur noch ein Abschluss (zwangsläufig Bereich Handelsrecht) notwendig. Dieser stellt dann gleichzeitig die Einheitsbilanz und damit auch die steuerliche Bilanz dar.

 

Dies scheint aktuell bei der Datev aber nicht bekannt zu sein beziehungsweise technisch nicht umgesetzt, Beispiele:

 

  1.  Nur ein Bereich (Handelsrecht) vorhanden, aber bei Übermittlung E-Bilanz wird zwingend und unabänderbar "Handelsrecht mit Überleitungsrechnung" voreingestellt. Statt eine Auswahlmöglichkeit "Einheitsbilanz" zu geben, werden stattdessen Hilfedokumente geschaffen, in denen um dieses Problem herum gearbeitet wird, in dem eine Anleitung gegeben wird, eine Überleitungsrechnung mit Null-Werten zu erstellen.
  2. Nur ein Bereich (Handelsrecht=Einheitsbilanz) vorhanden, aber die Übermittlung E-Bilanz ist nicht möglich, da die GmbH eine Ausschüttung vorgenommen hat. Daher gibt es eine Differenz zwischen GuV und steuerlichem BVV. Es werden im Programm allerdings keinerlei Funktionen oder Fenster angezeigt, mit denen sich die entsprechenden BVV-Angaben erfassen lassen. Zum Vergleich: Nur ein Bereich (ohne Zuordnung = Einheitsbilanz) und die entsprechenden Funktionen sind vorhanden.

 

Es wäre also dringend geboten, dass die Datev die Behandlung des Bereiches "Handelsrecht" als "dies wird bestimmt keine Einheitsbilanz sein und damit steuerlich sicherlich nicht relevant sein" aufgibt, insbesondere wenn neben diesem Bereich keine weiteren Bereiche in dem Jahr existieren.

 

Nebenbei: Die Pflege von mehreren Bereichen und die Erstellung unnötiger zusätzlicher Abschlüsse nur weil bei der Datev "Handelsrecht = Einheitsbilanz" unbekannt ist, lässt sich schwer dem Mandanten verkaufen/in Rechnung stellen. Sollen wir die entstehenden Mehraufwendungen der Datev in Rechnung stellen?

MiMiMi
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https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/2-Bereichs-L%C3%B6sung-Steuerrecht-entfernen/td-p/36444 

 

1. Bereich "Steuerrecht" für Zukunft löschen

2. So schlimm ist die Pflege eines zweiten Bereichs, sofern keine wirklichen Abweichung bestehen,  nun auch wieder nicht. Habe diverse Bestände in denen "Steuerrecht" aktiv ist und mich im Alltag einfach gar nicht stört. Mandant bekommt eine "Einheitsbilanz", das Finanzamt bekommt in diesem Fall halt eine "Steuerbilanz" welche ja trotzdem der "Einheitsbilanz" entspricht...

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T_Sachau
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  1. Das Löschen des Bereiches "Steuerrecht" für die Zukunft ändert nichts daran, dass auch in der Zukunft es nicht möglich ist, bei Datev den einzig vorhandenen Bereich mit der Bezeichnung "Handelsrecht" als Einheitsbilanz zu behandeln.
  2. Die Pflege eines zweiten Bereiches mag nicht "schlimm" sein, sie fordert jedoch zusätzlichen Zeitaufwand. Und ich bevorzuge es, anstelle von 5 Abschlüssen mit eigentlich unnötigem Mehraufwand lieber 6 oder mehr Abschlüsse ohne diesem eigentlich unnötigen Mehraufwand in der gleichen Zeit erledigen zu können.
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HerrHasenfurz
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Hallo,

 

ein zweiter Bereich fordert keinen zusätzlichen Aufwand, da DATEV immer den handelsrechtlichen Bereich in den Vordergrund stellt und man Abweichungen in der Steuerbilanz erfassen müsste. Gibt es keinen Wunsch auf andere Ansätze, gibt es auch nichts zu tun. 

 

Zudem halte ich es für falsch, dass man davon ausgeht, dass die Einheitsbilanz eine Zukunft hat. Alleine die unterschiedliche Abschreibung bei PC und dergleichen durch das BMF-Schreiben, welches den handelsrechtlichen Ansatz nicht beeinflusst, sollte jeden dazu bewegen sich mit den beiden Bereichen Handels- und Steuerrecht zu beschäftigen. 

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letzte Antwort am 02.05.2023 18:27:26 von HerrHasenfurz
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