Hallo,
wie verbuche ich denn den Beitrag für die Berufsgenossenschaft?
Die Zahlung für den Beitrag 2024 erfolgte erst im Mai 2025, mit Eintreffen des Beitragsbescheides.
Buche ich es einfach als Aufwand in 2025 ein oder muss man es so buchen, dass es als Aufwand rückwirkend in 2024 einfließt und wenn ja, wie?
Überschuss-Rechnung? Bilanz?
Berufsgenossenschaftsbeitrag für Arbeitnehmer? Für den Unternehmer?
Berufsgenossenschaftsbeitrag für Arbeitnehmer und Bilanz also für eine GmbH.
Wurde der Abschluss 2024 für die GmbH bereits erstellt?
Ist dort eine Rückstellung für die Berufsgenossenschaft enthalten?
Beides nein.
Dann buchen Sie den Aufwand (Beiträge zur Berufsgenossenschaft - Kto. #4138 SKR03) an Verbindlichkeiten noch in 2024 für die Bilanz ein.
Auch wenn die Zahlung erst in 2025 erfolgt ist?
Also in meinem Fall 6120 an 3500 (sonstige VBK) und in 2025 dann 3500 an 1800?
Und wie hätte man es gemacht, wenn der JA fertig gewesen wäre?
@LindaTu1 schrieb:Auch wenn die Zahlung erst in 2025 erfolgt ist?
Den Unterschied zwischen Überschuss-Rg. und Bilanz kennen Sie?
@LindaTu1 schrieb:Also in meinem Fall 6120 an 3500 (sonstige VBK) und in 2025 dann 3500 an 1800?
Die Konten vom SKR04 kenne ich nicht und möchte die gerade nicht nachschauen.
Ja, EÜR wird eher bei kleiner Unternehmen genommen.
Also buche ich jetzt Beiträge Berufsgenossenschaft an sonstige VBK und in 2025 dann sonstige VBK an Bank?
@LindaTu1 schrieb:Also buche ich jetzt Beiträge Berufsgenossenschaft an sonstige VBK und in 2025 dann sonstige VBK an Bank?
Ja.
Ich würde 3501 nehmen wegen dem Laufzeitausweis in der Bilanz.