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Bearbeitungsgebühr Bußgeld von Verleih-Firma

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letzte Antwort am 24.10.2023 14:17:48 von sokru
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TaxCrack
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Guten Abend,

 

mein Mandant A ( GmbH)  mietet mehrere LKW bei der Firma X. Die Firma X erhält regelmäßig Bußgelder, welche Sie natürlich direkt an die Firma A weiterleiten. Zusätzlich stellt die Firma X aber für den Aufwand eine extra Rechnung.:  

" Bearbeitungsgebühr Bußgeld" 19,90€ inkl. 19% Steuer. Diese Gebühr ist unabhängig von der Höhe des Bußgeldes. 

 

Bußgelder sind ja nicht nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Kto. 6645

 

Wo buche ich die Bearbeitungsgebühr davon mit der Vorsteuer hin? Nebenkosten des Geldverkehrs ?

 

Danke vorab. 

 

Chris607
Fortgeschrittener
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Lt. Gesetz sind auch "damit zusammenhängende Aufwendungen" nicht abziehbar. 

TaxCrack
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Gilt das gleiche auch mit der damit verbundenen Vorsteuer? Also diese müsste dann auch nicht abziehbare Vorsteuer oder liege ich da falsch? 

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Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
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Diese Frage habe ich mir noch nie stellen müssen. Ich würde spontan jedoch den Abzug bejahen, da die Leistung im unternehmerischen Handlen veranlasst ist. Die übrigen Voraussetzungen, also Rechnung etc., müssen natürlich ordnungsgemäß sein.

Ich würde dies an Ihrer Stelle einfach mit der örtlichen Umsatzsteuervoranmeldungsstelle abklären.

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sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
124 Mal angesehen

Die Bußgelder und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind ja nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG nicht abziehbar. Da im § 15 Abs. 1a UStG der § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG nicht ausdrücklich erwähnt wird, gehe ich erst einmal davon aus, dass der Vorsteuerabzug zulässig ist, sofern entsprechende Rechnungen vorliegen.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 24.10.2023 14:17:48 von sokru
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