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Bank online erkennt Personenkonten nicht

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letzte Antwort am 14.07.2025 10:49:36 von Antje_Naumann
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bianka
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo, zusammen!

 

Ich hoffe, ich kann mein Problem verständlich darstellen:

 

Ich selbst spiele meine Honorarrechnungen, die ich über DATEV schreibe, als Stapel in Kanzlei Rechnungswesen ein. Wenn ich danach die Bank einspiele, ordnet das Programm in 98 Prozent der Fälle die Zahlung korrekt der entsprechenden Rechnung zu - ich buche im OPOS-Konto und beim Aufruf der Zahlungsbuchung öffnet sich das entsprechende OPOS-(Kunden-)Konto, die bezahlte Rechnung wird angezeigt und Kunden- und Rechnungsnummer korrekt erkannt und automatisch erfasst. Ich muss nur noch durchentern.

 

Bei meiner Mitarbeiterin, die Kunden- und Lieferantenrechnungen über UO einbucht, funktioniert das fast überhaupt nicht: Die Rechnungen sind verbucht (mit Rechnungsnummer), beim Einspielen der Bank jedoch ist nur vielleicht jede zehnte Zeile automatisch mit einem Personenkonto vorbelegt. Alle übrigen Zahlungen muss sie manuell buchen, indem sie das Personenkonto eingibt.

 

Ich dachte zuerst, es läge daran, dass in meiner eigenen Buchführung das alles sozusagen "innerhalb der DATEV-Welt" passiert und es deshalb so zuverlässig ist. Aber bei anderen UO-Mandanten funktioniert die Zuordnung viel, viel besser - da werden locker 75 Prozent oder mehr der Rechnungen bei Zahlung korrekt zugeordnet.

 

Ich habe keine Ahnung, wo ich anfangen soll zu suchen! Hat jemand einen Tipp? (Eben fällt mir ein: Kann es Probleme geben, wenn viel mit Skonto bezahlt wird und Rechnungs- und Zahlungsbetrag daher nicht übereinstimmen?)

 

Vielen Dank!

Bianka

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
38 Mal angesehen

Hallo @bianka,

 

im Dokument Qualität von Bank-Buchungsvorschlägen verbessern finden Sie im Kapitel 2.1 allgemeine Informationen darüber, welche Prüfungen in Kanzlei-Rechnungswesen beim Erzeugen von Bank-Buchungsvorschlägen stattfinden.

Falls Sie anhand der hier aufgeführten Schritte keinen Ansatzpunkt für die unzureichende Zuordnung der Zahlungen zu den offenen Posten finden, melden Sie sich per Servicekontakt beim Programmservice Kanzlei-Rechnungswesen für eine individuelle Prüfung des Sachverhaltes.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.07.2025 10:49:36 von Antje_Naumann
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