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Bank löschen

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letzte Antwort am 27.01.2022 11:08:47 von friederikeschneider
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Hallo miteinander, wir haben in unserer Buchhaltung 3 Banken gespeichert. Da dies schon vor meiner Zeit installiert wurde, weiß ich jetzt nicht, ob bei Datev für jede Bank abgerechnet wird. Diese Bank wurde nur erfasst, es läuft aber keine Buchung und keine Umsatzabfrage über dieses Konto. Kann man die Bankverbindung einfach stehen lassen oder sollte diese aus dem System gelöscht werden. Werden hier von Datev alle 3 Banken abgerechnet?

 

Danke für Eure Rückmeldung

andrereissig
Allwissender
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Was bedeutet "in Ihrer Buchhaltung"?

 

In den Stammdaten? Im Rechenzentrum? Im DATEV-Arbeitsplatz? In Unternehmen Online?

 

Für Banken, die Sie in Ihrem Buchführungsbestand unter "Bestand -> Daten holen -> Bankverbindungen RZ" finden, fallen Kosten an.

Live long and prosper!
friederikeschneider
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Guten Tag @andrereissig wir sind auch gerade dabei die DATEV Rechnung etwas auszudünnen. 
Können SIe mir sagen wie ich diese Altbanken sozusagen "Rückstandslos" beseitigen kann? 

Ich habe immer das Gefühl wenn man in Schritt A etwas löscht, dann verursacht es doch noch Kosten, weil Schritt B nicht beachtet worden ist. 

Mit freundlichen Grüßen 


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andrereissig
Allwissender
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Hallo @friederikeschneider ,

 

nutzen Sie dafür den gleichen Weg über:

 

Bestand -> Daten holen -> Bankverbindungen RZ

 

In dieser Übersicht suchen Sie dann anhand der Mandantennummer die Bankverbindung heraus, markieren diese und klicken auf "Abmeldeerklärung drucken".

 

Diese Abmeldeerklärung muss der Mandant dann ergänzen, unterzeichnen und an seine Bank weiterleiten, damit die seine Bankverbindung aus der Kunden-ID der DATEV entfernt und keine Kosten mehr seitens der Bank anfallen.

 

Dann klicken Sie im Fenster Bankverbindungen RZ auf "Löschen", um die Bankverbindung auch bei Ihnen zu entfernen und keine Kosten mehr auf Ihrer Seite für die Bereitstellung der Kontodaten seitens der DATEV anfallen (wird pro Konto berechnet).

 

Sicherheitshalber können Sie später über die Service-Anwendungen und den dortigen Punkt "Mandantenverwaltung RZ -> Mandantenübersicht" überprüfen, ob unter der betreffenden Mandantennummer noch das Produkt "BKINF" = RZ-Bankinfo geführt wird.

 

Sofern die von Ihnen gelöschte Bankverbindung die einzige unter dem Mandat war, sollte auch diese Leistung verschwunden sein. Wenn das Mandat noch weitere Konten hat, natürlich nicht.

 

Hier noch eine etwas detaillierte Beschreibung der DATEV:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1033058

Live long and prosper!
renek
Meister
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Nachricht 5 von 6
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Vielen Dank, das habe ich auch bei ein paar übersehen.

 

Aber bei Bankverbindungen die es gar nicht mehr gibt ist die Abmeldeerklärung ja eh hinfällig. (in meinem Fall)

friederikeschneider
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank. Aber dann haben wir es jetzt auch bereits intuitiv richtig gemacht, abgesehen von der Abmeldeerklärung. Hatten es nämlich bei einem Mandanten gemacht, der bereits verstorben ist. Folflich keine Abmeldeerklärung mehr gebraucht wurde. 
Vielen Dank. 

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letzte Antwort am 27.01.2022 11:08:47 von friederikeschneider
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