Ich benötige für die Elterngeldstelle eine BWA bis 17.11.2019 und ab 18.11.2019. Kann mir jemand helfen ob es hier die Möglichkeit gibt eine BWA Taggenau auszugeben?
Meiner Ansicht nach ist die Ausgabe einer Stichtags-BWA nicht ohne Klimmzüge möglich.
Ich würde den Mandanten an Ihrer Stelle zunächst einmal kopieren, um dann in der Kopie für die Elterngeldstelle andere Einstellungen vorzunehmen als im normalen Mandanten und damit ein bisschen experimentieren.
Wenn die erste BWA vom 01.01. bis 17.11. und die zweite vom 18.11. bis Jahresende reichen soll, dann müssen Sie den Vorlauf November trennen: einen Vorlauf 01.11. bis 17.11. und der zweite Vorlauf dann evtl. 18.11. bis 31.12.. Wenn Sie den zweiten Vorlauf vom 18.11. bis 30.11. wählen, würde er das Ergebnis des zweiten Vorlaufs auch mit in den November reinrechnen.
Nein diese Möglichkeit gibt es nicht.
Weiterer Inhalt gelöscht da Anfrage falsch gelesen wurde....
Vielen Dank für die Info. Das wäre auch meine Lösung aber leider sehr umständlich. Wir haben 850 Buchungen und ich hatte gehofft es gibt eine andere Möglichkeit. Wird ja doch häufiger vorkommen, das Elternzeit beantragt wird und das Kind nicht am 01. geboren wird.