Moin Zusammen,
wie geht ihr im Zusammenhang mit dem Automatisierungsservice Rechnungen mit Mandanten um, welche Uo ziemlich intensiv nutzen (mir geht´s vor allem um solche, welche die Rechnungen vorerfassen um mit Bank online zu überweisen)?
- lasst ihr die außen vor und wartet bis auch diese mit dem Programm beglückt werden können, oder
- stellt ihr die auf Standard um und richtet den Service ein?
Für die reine Überweisung ist es sicherlich kein Problem für den Mandanten, auf Standard umzustellen. Aber was für Gimmicks könnte er bei Standard im Gegensatz zu Erweitert vermissen? Mir fällt gerade nicht so recht was ein.
Danke für eure Gedanken dazu,
Grüße
Ralph
Wenn solche Mandanten intensiv DUO nutzen und damit schon nahezu alle Arbeit erledigen, wo soll der ASR da noch eingreifen? 🤔 Und wenn falsche Daten im Rechnungswesen ankommen, liegt der Fehler in der Benutzung / Pflege von DUO, wo der ASR dann unterstützend korrigieren soll?
@RaSlo schrieb:
Aber was für Gimmicks könnte er bei Standard im Gegensatz zu Erweitert vermissen?
DATEV Belege online - Bearbeitungsformen Punkt 3.1
Bei uns bekommen nur Mandanten den erweiterten Modus, die auch Sachkonten vorerfassen. Andernfalls ist das beim Bearbeiten in Kanzlei-Rechnungswesen für uns von Nachteil.
Das Einzige, was beim Bezahlen im erweiterten Modus besser ist, ist die Rechnungsliste. Aber man ist als Mandant trotzdem in der Lage einen Überblick über die ausstehenden Zahlungen etc. zu bewahren, auch ohne diese Rechnungsliste.
Sofern also keine Sachkonten vorerfasst werden, würde ich, nach kurzem Hinweis an den Mandanten, den Bestand wieder auf Standard zurückstellen.
Da habe ich die intensive Nutzung durch den Mandanten vielleicht etwas übertrieben. Meinte dabei nur für seine eigenen Zwecke. Eine Vorkontierung nimmt der Mandant nicht vor und wenn ich aus den 50-60% durch Lerndateien und OCR durch ASR 90% erreichen kann, würde das vielleicht Sinn machen.
Gerade bei vielen Rechnung mit verschiedenen Vorsteuern könnte das eine Hilfe sein.
Aber vielen Dank für den Überblick. Die Nachteile halten sich in Grenzen, sind aber manchmal unangenehm für den Mandanten:
- keine Teilbeträge überweisen/einziehen
- und die Rechnungsliste fehlt