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Automatisches Einfügen von BU bei Import von Fibu-Daten - Falsche Umbuchung von USt bei IST-Versteuerung

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letzte Antwort am 07.03.2024 08:26:33 von PeterSelter
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PeterSelter
Einsteiger
Offline Online
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Hallo liebe Community!

 

Ich habe folgendes Problem:

 

EÜR-Mandat

Ist-Versteuerung

Vor dem Einspielen keine OPOS-Buchhaltung

Nach dem Einspielen OPOS-Buchhaltung 

 

Der Mandant schickt mir eine eine EXTF-Liste, diese enthält die Umsatzbuchungen, die Kassenbuchungen und die Ausgleichsbuchungen für Kasse bzw. EC-Kartenzahlungen. Bisher hatten wir immer einen Pendelordner, anhand der Rechnungen konnte ich dann die Bank verbuchen und die richtigen Umsatzkonten (Steuerfreie, 7% und 19%) anbuchen. Um das im Sinne der Digitalisierung voranzubringen, wollten wir dazu übergeben, aus dem vom Mandanten genutzten Programm die EXTF-Liste einzuspielen. Das klappt an sich soweit auch ganz gut, aber dabei ist mir aufgefallen, dass DATEV automatisch - ohne, dass der BU in der Excel hinterlegt ist - eine 3 reinknallt. 

 

Die Forderungsbuchungen werden korrekt verbucht. Kommt nun aber die Ausgleichsbuchung (je nach dem von der Kasse oder dem EC-Verrechnungskonto) dazu, wird von DATEV automatisch die 3 gesetzt und von "USt 19% nicht fällig" auf "USt 19%" gebucht - ganz egal ob die Forderung eigentlich steuerfrei, 7% oder 19% betrifft.

Ich kann diese Ausgleichsbuchung zwar öffnen und manuell den BU rausnehmen. Bestätige ich die Buchung dann aber, ist der BU 3 wieder da.

 

Fehlt mir eine Einstellung bzw. habe ich was übersehen?

 

Wenn nicht, finde ich es seitens der DATEV sehr fragwürdig, automatisch eine 3 zu setzen. Mal ganz davon abgesehen, dass das Programm nicht in der Lage ist, das anhand der korrekt zugeordneten Belegnummer (oder woran auch immer) festzumachen, ob nun USt umzubuchen ist von "nicht fällig" auf "fällig" oder nicht.

Vermutlich könnte ich ohnehin schnell Abhilfe leisten, wenn wir von Ist- auf Soll-Versteuerung umstellen... aber das kann es ja auch nicht wirklich sein.

 

Ich hoffe ich habe mein Problem klar geschildert, wenn nicht, gerne nochmal nachfragen 😊

 

Danke & liebe Grüße,
Peter

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
107 Mal angesehen

Die automatische Erkennung, welcher Steuersatz anzuwenden ist, funktioniert nur im Modus "Zahlungen buchen".

 

Beim Einlesen von Buchungen kann das Programm dies nicht erkennen - insbesondere wird dies nicht aus der Rechnungsnummer ausgelesen.

 

Damit dies korrekt berücksichtigt wird, muss bei den Zahlungen, die nicht 19% betragen, der entsprechende Steuerschlüssel (bei 7% also 2 und ohne USt der jeweilige Steuerschlüssel mit dem Grund für die Steuerfreiheit) mit erfasst werden.

 

Dies müsste dann also -wenn möglich- bei der Übernahme der Zahlungsdaten aus dem Mdt.-System bei der Zahlung gleich mit den entsprechenden Steuerschlüsseln übergeben werden.

 

Oder Sie müssten diese Buchungen mit dem Steuerschlüssel 2 bzw. xxx ergänzen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

PeterSelter
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
47 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort!

 

Die eingesetzte Software vom Mandanten hat zwar so eine Einstellmöglichkeit bezüglich der Ausgleichsbuchungen/Zahlungsbuchungen mit Steuerschlüssel, führte aber nicht zum gewünschten Ergebnis. Einzig die Forderungsbuchungen wurden dann mit einem Steuerschlüssel versehen - was bei Automatikkonten aber keinen Sinn macht.

 

Haben jetzt auf Soll-Versteuerung umgestellt, damit haben wir das Problem nicht mehr.

 

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letzte Antwort am 07.03.2024 08:26:33 von PeterSelter
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