Hallo,
wie stelle ich es an, dass beim Ausziffern (z.B. Überzahlung einer Rechnung) der Differenzbetrag nicht ausgebucht wird, sondern stehen bleibt und man dann gegen diesen Saldo zukünftig weiter ausziffern kann?
Momentan erscheint mir dieses Fenster wenn der Saldo nicht Null ist. Das nützt mir herzlich wenig, denn in solchen Fällen möchte ich ja nicht automatisch ausbuchen.
Es reicht bestimmt nicht, wenn ich anstatt Konto 4900 ein anderes nehme?
Die Opos-Funktionen sind bei Debitoren und Kreditoren jeweils aktiviert:
Bitte um Hilfe.
Liebe Grüße
Beate Wießner
Hallo Frau Wießner,
das bekommen Sie nur hin wenn Sie bei der Zahlung den Betrag gleich aufteilen. Anschließend können Sie die Zahlung und den Rechnungsbetrag ausziffern.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Wießner,
Sie können auch auf das betroffene Personenkonto den Restbetrag ausbuchen. Der bleibt dann dort stehen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
.........Hallo Björn,
die Überzahlung hatte ich aufgeteilt. Bleibt trotzdem das Problem mit dem Restbetrag.
.........Hallo Christian,
werde wohl Ihrem Vorschlag folgen.
Welches Konto wäre denn da am sinnvollsten zu nehmen?
Mir fällt spontan nur durchlaufender Posten ein.........
Liebe Grüße
Beate Wießner
Man kann das gleiche Konto nehmen. Dann bleibt der offene Betrag auf dem ausgezifferten Konto über. Konto und Gegenkonto dürfen im erzeugten Buchungssatz gleich sein.
Hallo Frau Wießner,
Herr Wielgoß meint, dass Sie das Debitoren- bzw. Kreditorenkonto angeben. So bleibt auf dem Debitor bzw. Kreditor nur noch der Rest stehen.
Viele Grüße.
Guten Morgen,
lieben Dank euch allen für eure Hilfe.
Ist jetzt klarer.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Beate Wießner
Ich habe hier eine überzahlte Rechnungsforderung zu buchen, die USt-relevant ist.
In einem früheren Beitrag von @gnoll mit Gelöst: Buchung einer Doppelzahlung (Bilanzierer) - DATEV-Community - 223697
lese ich: ...Wenn ein Kunde doppelt oder versehentlich zu viel zahlt, dann stellt der Gesamtbetrag das umsatzsteuerliche Entgelt im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 UStG dar....
Insofern sehe ich Ihren Vorschlag in einem gewissen Widerspruch.
Mein Problem: Wenn ich es als umsatzsteuerliches Entgelt (bei mir auf 8338) buche, dann sehe ich nicht die Überzahlung in der OPOS-Liste. Gibt es dazu eine Lösung?
Schöne Grüße, Spooz
ich habe es jetzt selbst gefunden: Wenn ich für die Überzahlung einer Rechnung eine Gutschrift an das Personenkonto buche und dabei dieselbe Rechnungsnummer in Belegfeld1 verwende, erscheint die Überzahlung in OPOS-Liste.