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Auswertungen Jahresabschluss / Steuererklärungen

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letzte Antwort am 23.06.2022 21:16:27 von quantenjoe
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AlexanderJ
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich habe kein Thema hierzu gefunden.

 

Wie stellen Sie die Auswertungen zu den Steuererklärungen und den Gewinnermittlungen / Jahresabschlüssen Ihren Mandanten bereit?

 

Werden diese ausgedruckt und in Papier zur Verfügung gestellt?

Als PDF per E-Mail, mit der Möglichkeit auf Anfrage (kostenlos oder kostenpflichtig) die Papierauswertungen zusätzlich zu erhalten?

Oder über einen anderen Weg z. B. einer online Plattform auf welche Sie und Ihr Mandant zugreifen können?

 

Unsere Mandanten bekommen diese jährlichen Auswertungen gebunden auf Papier. Die Aufbereitung der Auswertungen und Sortierung nach dem Druck usw. kostet mir persönlich zu viel Zeit.

 

Vielen Dank für die Einblicke in Ihre Abläufe!

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
FiBu optimieren? Hier unsere Erfahrungen: DATEV ASR
bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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Stand heute  2 Varianten: 

 

a) Papier Jahresabschluss inkl. Steuererklärungen ( Vergangenheitslösung und von vielen Mandanten nach wie gewünscht auch wenn sich das langsam ändert. 

 

b) alles als verschlüsselter Anhang zur Email  und auf Wunsch auch auf Papier ohne Aufpreis 

 

Stand in Zukunft - richte ich gerade ein

 

Collaborationssoftware - Cloud auf die ich und Mandat zugreifen kann, keine Kosten für den Mandanten, kein Login notwendig und auf allen Endgeräten verfügbar,  den Space hab ich gemietet, am liebsten soll in Zukunft darüber als laufen inkl. FZO oder Alternative. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
einmalnoch
Experte
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Nachricht 3 von 5
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Eine Ausfertigung in Papier werden wir wohl noch brauchen. Kam vor Kurzem von der Kammer:

 

gemäß der derzeitigen Tz. 55 ff. der „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ haben Steuerberater/-innen den von ihnen erstellten Jahresabschluss mit einer Bescheinigung zu versehen, aus der sich Art und Umfang ihrer Tätigkeit ergeben. Gemäß Tz. 59 der Verlautbarung muss die Bescheinigung als Mindestinhalt Datum, Ort und Unterschrift enthalten. Einzelheiten zur Verwendung eines Rundstempels ergeben sich aus der „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Verwendung von Rundstempeln durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungs- und Partnerschaftsgesellschaften“.

Der Mandant muss auch ein Exemplar unterschreiben, wurde während Corona von den Banken so angefordert.

 

Aber selbst voll digital gibt es keinen übergreifend automatischen Prozess bei DATEV. Jede Auswertung muss einzeln ausgegeben und abgelegt werden. Komm mir jetzt nicht jemand mit dem Ausgabekorb, die Idee ist gut, die Bedienung ist typisch DATEV, viel Handarbeit und 'um die Ecke denken'.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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bodensee
Allwissender
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Selbst kann man mit intarsys elektronisch inkl. Rundsiegel signieren , versuche ich gerade einzurichten . 

 

Beim digitalen Finanzbericht muss der Mandant für die Bank nichts mehr unterschreiben, bzw. die Bank holt sich die Unterschrift direkt vom Mandant 

 

So kann man schon digital werden, aber wie gesagt dazu bedarf es auch der Mandantenumgewöhnung. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
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Moin Moin

 

Ich habe mich letztes Jahr damit beschäftigt und meine, dass i.d.R. eine elektronische Signatur der Kanzlei nicht reicht, Es muss eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) tatsächlich sein.

 

Obwohl, wenn die Banken weniger akzeptieren, warum nicht.

 

Soweit ich mich erinnere, war Intarsys tatsächlich am Besten in Datev integriert.

 

Und ja, man muss die Mandanten daran gewöhnen - und manchmal auch die Geschäftsführung.

 

QJ

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letzte Antwort am 23.06.2022 21:16:27 von quantenjoe
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