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Ausbuchung von offenen stehenden, aber bezahlten Forderungen

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letzte Antwort am 08.12.2021 17:48:51 von alexanderonline
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Morrison
Einsteiger
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Hallo Community, ich hätte mal eine Frage:

Ich sitze gerade an einem (etwas chaotischen) GmbH-Abschluss 2020. In der OPOS-Liste steht noch eine kleine Rechnung aus 2018 offen, die damals wohl bar gezahlt worden ist, vom Mandanten aber nicht in die Kasse eingetragen wurde.

 

Ich frage mich, wie ich diese Forderung nun ausbuchen kann. Ausbuchen über Forderungsverluste ist ja nicht korrekt, da die Rechnung damals gezahlt wurde. Es soll lediglich erfolgsneutral aus der OPOS-Liste verschwinden. 

Hat jemand eine Idee?


Gruß Morrison

AKW
Erfahrener
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Hallo @Morrison ,

 

nicht ganz elegant aber:

Irgendjemand hat ja das Geld behalten. Somit hat die GmbH eine Forderung gegenüber diesem (vermutlich) Gesellschafter. Damit würde eine Verbuchung auf das Verrechnungskonto des Gesellschafters denkbar sein. Dann wird natürlich hier die Forderung entsprechend verzinst. 

 

Wenn es ein Arbeitnehmer behalten hat, dann die Forderung gegenüber Personal erhöhen. 

 

Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung hoffen wir, dass aufgrund der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer bereits bei Leistungserbringung abgeführt wurde. Ansonsten wäre hier eine verspätete Abführung. Bei einer kleineren Rechnung dürfte dies nicht das Problem sein.

 

So wäre zumindest die Forderung aus der OPO-Liste raus und ist erfolgsneutral in eine andere Bilanzposition gewandert. 

 

Grüße AKW

Morrison
Einsteiger
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Danke für die Antwort! Mandant ist Soll-Versteuerer, die Umsatzsteuer wurde also abgeführt. 

Über Gesellschafter-Darlehen wäre wohl die einzige Möglichkeit, was aber in dem speziellen Fall auch nicht so einfach ist (wegen interner Probleme dort).

Gruß

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Der Gesellschafter hat faktisch die Wahl einzahlen (Gesellschafterdarlehen zwischenparken) oder ausbuchen und vGA. Fragen Sie ihn einfach, was ihm lieber ist. 

Und wenn er/sie das öfters gemacht hat, dann schön dem Mandanten vor der BP warnen, da sicher mit einer Zuschätzung zu rechnen ist.  

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alexanderonline
Aufsteiger
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hi Morrison! 

 

wie @AKW schon beschrieben hatte: irgendwer hat die Kohle ja damals wohl behalten, z.B. einfach eingesteckt statt in die Kasse. Dadurch war die Forderung ausgeglichen. Gleichzeitig entsteht eine neue Forderung gegenüber dem Schussel, der das Geld eingesteckt hatte. In Summe, also bilanzmäßig (fast) wurscht, hat halt nur keiner gemerkt. Forderungen LuL statt Forderungen bzw. Darlehen gg. Gesellschafter - na und ? 

 

Buche also einfach um gegen den Debitor "Schussel" bzw. "Diverse Sch" 

Sobald er das damals vergessene Geld wiederbringt: Kasse an "Diverse Sch"  und fertig ! 

 

Erfolgsneutral: ja klar! 

ob Du die Umbuchung in 2018 machst und dann die OP Vorträge aktualisierst oder erst in 2021 ? 

Letztendlich fast egal - jedenfalls immer erfolgsneutral! 

BP ? Ogottogott! Gesellschafter Darlehen & Verzinsung? Um welchen Betrag geht´s denn?

Würde ich erstmal ganz entspannt sehen. Zinsen? Wo gibt´s denn sowas noch? Zuschätzung: hoffentlich überschaubar. Alles nachvollziehbar und plausibel !  Der BP, der das findet war sein Geld jedenfalls wert! 

Warnung an Mandanten: na klar, Schlamperei beim Kassenbuch - immer gut für ´ne kl. Rüge!  😏

  

 

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letzte Antwort am 08.12.2021 17:48:51 von alexanderonline
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