Hallo zusammen,
ich habe in DATEV Auftragswesen Next eine Anzahlungsrechnung erstellt, die jedoch bereits festgeschrieben wurde.
Nun habe ich festgestellt, dass die Anzahlungsrechnung fehlerhaft ist. Eine Stornierung der Anzahlungsrechnung ist ja nicht möglich.
Ist in diesem Fall der richtige Weg folgender:
Zunächst eine Schlussrechnung in gleicher Höhe erstellen, diese anschließend stornieren – oder sollte stattdessen direkt eine Gutschrift zur festgeschriebenen Anzahlungsrechnung erstellt werden?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @gülay,
bitte beachten Sie das Dokument Meldung „Löschen nicht möglich“ bei Anzahlungen
Hallo @Kristina_Bluhm ,
Ihre Antwort beantwortet nach meinem Verständnis nicht die Frage des Eröffnungsbeitrages.
Auch meine Mandanten nutzen Auftragswesen Next und schreiben darüber Anzahlungsrechnungen. Es kommt immer wieder vor, dass die AZ korrigiert werden müssen, da der Kunde etwas moniert. Da die Projekte über viele Jahre laufen, kann nicht bis zur Schlussrechnung gewartet werden.
Datev sollte also dringend eine Möglichkeit schaffen, dass auch Anzahlungsrechnungen storniert und somit korrigiert werden können. Mir erschließt sich nicht wieso es diese Funktion bei Anzahlungsrechnungen nicht gibt?
Viele Grüße
Steffi Hentschel
Hallo @stehe,
in DATEV Auftragswesen next besteht die Möglichkeit eine zweite Anzahlung zu erstellen und die falsch erstellte Anzahlung bei der Erstellung der Schlussrechnung auf "Verworfen" zu setzen. Diese Lösung funktioniert aktuell nur, wenn die Summe aller Anzahlungen die ursprüngliche Auftragssummer nicht überschreiten.
Wir prüfen aktuell Verbesserungen bei der Erstellung von Anzahlungen und Schlussrechnungen.