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Auftragswesen next - Anzahlungsrechnung

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letzte Antwort am 16.12.2025 10:49:36 von Shari01
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gülay
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
623 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe in DATEV Auftragswesen Next eine Anzahlungsrechnung erstellt, die jedoch bereits festgeschrieben wurde.

 

Nun habe ich festgestellt, dass die Anzahlungsrechnung fehlerhaft ist. Eine Stornierung der Anzahlungsrechnung ist ja nicht möglich.

 

Ist in diesem Fall der richtige Weg folgender:

 

Zunächst eine Schlussrechnung in gleicher Höhe erstellen, diese anschließend stornieren – oder sollte stattdessen direkt eine Gutschrift zur festgeschriebenen Anzahlungsrechnung erstellt werden?

 

Vielen Dank.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
582 Mal angesehen

Hallo @gülay,

 

bitte beachten Sie das Dokument  Meldung „Löschen nicht möglich“ bei Anzahlungen 

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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stehe
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
557 Mal angesehen

Hallo @Kristina_Bluhm ,

 

Ihre Antwort beantwortet nach meinem Verständnis nicht die Frage des Eröffnungsbeitrages.

 

Auch meine Mandanten nutzen Auftragswesen Next und schreiben darüber Anzahlungsrechnungen. Es kommt immer wieder vor, dass die AZ korrigiert werden müssen, da der Kunde etwas moniert. Da die Projekte über viele Jahre laufen, kann nicht bis zur Schlussrechnung gewartet werden.

Datev sollte also dringend eine Möglichkeit schaffen, dass auch Anzahlungsrechnungen storniert und somit korrigiert werden können. Mir erschließt sich nicht wieso es diese Funktion bei Anzahlungsrechnungen nicht gibt?

Viele Grüße
Steffi Hentschel

DATEV-Mitarbeiter
Heiko_Ulherr
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
527 Mal angesehen

Hallo @stehe,

 

in DATEV Auftragswesen next besteht die Möglichkeit eine zweite Anzahlung zu erstellen und die falsch erstellte Anzahlung bei der Erstellung der Schlussrechnung auf "Verworfen" zu setzen. Diese Lösung funktioniert aktuell nur, wenn die Summe aller Anzahlungen die ursprüngliche Auftragssummer nicht überschreiten.

 

Wir prüfen aktuell Verbesserungen bei der Erstellung von Anzahlungen und Schlussrechnungen. 

Freundliche Grüße, Heiko Ulherr
Business Analyst Auftragswesen next | DATEV eG
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Shari01
Beginner
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Nachricht 5 von 5
283 Mal angesehen

Hallo Datev Team,

 

ich schliesse mich hier an. Das ist ein richtiges Problem, dass eine "Anzahlung" nicht korrigiert werden kann bzw. storniert, wie es bei Rechnungen der Fall ist. Wir arbeiten im Eventbereich und bieten verschiedene Dienstleistungen an, wo es immer kurzfristig zu einer Änderung und damit hinfälligen ersten Anzahlung kommt. Es kommt immer wieder vor, dass sich was ändert oder doch eine andere Rechungsadresse gewünscht ist und dann hängt die "nicht mehr aktuelle Anzahlung" als "Fällig" im Auftragswesen next". Ich kann doch nicht einfach auf den Papierkorb gehen, um sie "korrekt" aus dem System zu bekommen. Es ist eine laufende Rechnungsnummer erzeugt worden und ich muss irgendwie nachhalten können, was mit der RE-Nummer passiert ist und nicht einfach löschen. Auf "bezahlt" stellen ist ebenso nicht zielführend für uns, weil es dann als eingegangen bei uns steht und der Steuerberater nach der Summe fragt. Diese Anzahlungen sind meist über ein Jahr mit Jahreswechsel im Voraus fällig, d.h. ich kann auch nicht ein Jahr warten, um etwas mit der finalen Rechnung zu korrigieren.

 

Aktuell habe ich bei einer zweiten "korrigierten"  erstellten Anzahlung

 beide mit versch. Rechungsnummern, den Kundenvorgang zweimal im System. Beide mit Status  "fällig", weil ich die erste "falsche" nicht rückabwickeln oder auf storniert setzen kann.

 

Löschen oder auf bezahlt setzen ist keine Option für uns. 

 

Das ist wirklich schlecht gelöst von Datev. Wo ist das Problem, schnell eine gute Lösung anzubieten, z.B. wir bei einer Rechnungskorrektur. Ich selber bin im Eventteam (also nicht wirklich vom Fach) und bereite alles aus meinem Bereich für den Steuerberater vor. Ich bekomme jedes Mal die Frage (Geschäftsführung und Steuerberater), was mit der ersten "falschen" Anzahlung ist, wo ich eine zweite korrigierte Anzahlung erstellt habe. So langsam wird es unübersichtlich. 

 

ich freue mich auch über Lösungswege, die andere mit dem Problem gefunden haben. 

 

ich hoffe auf eine schnelle Lösung seitens DATEV. Danke

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letzte Antwort am 16.12.2025 10:49:36 von Shari01
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