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Auftragswesen: Adresse nach Festschreibung Änderung möglich?

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letzte Antwort am 19.03.2021 11:39:56 von Gelöschter Nutzer
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Rita2021
Beginner
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Ist es möglich nach dem Druck und Festschreibung der Ausgangsrechnung bei Auftragswesen nur den Rechnungsempfänger (Adresse) zu ändern oder muss man die komplette Rechnung stornieren und neu ausstellen?

Gelöschter Nutzer
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Nein festgeschrieben ist festgeschrieben.

jjunker
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
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GGF kann man eine Ergänzung schreiben. "Dieses Dokument in Verbindung mit ihrer Originalrechnung..."

So hab ich es diese Woche zum erstmal bei einer namentlich nicht genannten in Ingolstadt ansässigen Elektronikkette gesehen. Zulässig --> Keine Ahnung🤗

MVP 
DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
587 Mal angesehen

Hallo @Rita2021,

 

wenn eine Rechnung festgeschrieben ist, dann können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. 

 

Sie können die Rechnung in eine Rechnungskorrektur weiterführen und dann eine neue Rechnung mit der richtigen Adresse erstellen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

DATEV eG

Kristina Bluhm

Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen für Unternehmen

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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Rita2021
Beginner
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Nachricht 5 von 6
581 Mal angesehen

Ein Vorschlag:

 

Könnte man die Adresse (Straße) nicht genauso ändern wie die Kostenstelle? Die KOST kann man ja auch nach der Festschreibung ändern. 

 

Vielen Dank für die Antworten.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 6
575 Mal angesehen

Nein weil das Programm dann nicht mehr GoBD konform ist bzw. gegen § 146 Abs. 4 AO verstoßen wird

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letzte Antwort am 19.03.2021 11:39:56 von Gelöschter Nutzer
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