Ist es möglich nach dem Druck und Festschreibung der Ausgangsrechnung bei Auftragswesen nur den Rechnungsempfänger (Adresse) zu ändern oder muss man die komplette Rechnung stornieren und neu ausstellen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein festgeschrieben ist festgeschrieben.
GGF kann man eine Ergänzung schreiben. "Dieses Dokument in Verbindung mit ihrer Originalrechnung..."
So hab ich es diese Woche zum erstmal bei einer namentlich nicht genannten in Ingolstadt ansässigen Elektronikkette gesehen. Zulässig --> Keine Ahnung🤗
Hallo @Rita2021,
wenn eine Rechnung festgeschrieben ist, dann können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Sie können die Rechnung in eine Rechnungskorrektur weiterführen und dann eine neue Rechnung mit der richtigen Adresse erstellen.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen für Unternehmen
Ein Vorschlag:
Könnte man die Adresse (Straße) nicht genauso ändern wie die Kostenstelle? Die KOST kann man ja auch nach der Festschreibung ändern.
Vielen Dank für die Antworten.
Nein weil das Programm dann nicht mehr GoBD konform ist bzw. gegen § 146 Abs. 4 AO verstoßen wird