Hallo DATEV,
im Moment habe ich mich "ein wenig" über eine Rückantwort geärgert, da ich Antworten auf Fragen erhielt, welche ich nicht stellte und ich auch den Eindruck hatte, dass die Auskunft ziemlich "von glauben" geleitet war.
Für einen Mandanten mit Unternehmen online wollen wir auf Grund des Buchfürungsumfangs jeweils immer für drei volle Jahre eine Archiv-DVD inklusive Belegbilder und GdbdU-Daten erstellen, um diese dann auch im Falle einer BP vorlegen zu können. Im Zuge dessen würden wir die Jahre des Mandanten auch gerne im RZ insgesamt löschen, um dann auch die IT-Pauschale einzusparen.
Die Archiv-DVD kostet in dem Fall ja 50 €, was so hingenommen werden kann/muss (aber m.E. schon recht stramm ist).
Nun ist es natürlich schon ein riskantes Unterfangen, die Daten von rund 60.000 Buchungssätzen und zugehörigen Belegbilder nur auf einer DVD zu speichern, sondern hätten den Wunsch, die abgerufene Archiv-DVD mehrmals im Hause zu duplizieren (für Mandant 2x, bei uns 2 x) und fragte nach dieser Möglichkeit, unter Erwähnung eines Kopierschutzes, nach.
Ich erhielt die Antwort: "Nein, die Vervielfältigung einer Archiv-DVD ist nicht möglich !". Meine Frage: "Muss ich dann ggf. 4 Archiv-DVD´s abrufen und damit 4 x 50 € = 200 € bezahlen". Antwort DATEV: "Ja das müssen Sie, Kopieren ist nicht möglich".
Bam !
Ist dem wirklich so? Bin sehr gespannt auf die Antwort. Vielen Dank vorab.
p.s.: Es ist für mich nicht klar, inwieweit die Daten der Archiv-DVD direkt auf die HD (vollständig) kopiert werden können und diese damit ggf. wiederum auf DVD gebrannt werden können (Schlüsseldatei etc. - Kopierschutz etc.).
Hallo,
da ja die Community inzwischen voll lesbar verzichte ich auf die übliche und höfliche Anrede.
Zum Thema, da Sie die DVD ohnehin benötigen würde ich vorschlagen, diese zu bestellen und testen ob diese sich kopieren lässt. Zumindest die DVDs mit kleineren Beständen lassen sich kopieren (und mit Imagern auf Platte speichern). Ich weiß gerne, was ich herausgegeben habe.
Bei großen Datenbeständen könnten so genannte Double Layer DVDs zum Einsatz kommen (wie z. B. auch bei den Programm DVDs). Hier könnte es mit den Rohlingen schwierig werden, Brenner und Rohling müssen sich halt mögen.
Gruß
KP
Hallo ,
da ja die Community inzwischen voll lesbar verzichte ich auf die übliche und höfliche Anrede.
bezüglich eines "Abtauchens" mache ich mir zwischenzeitlich auch so meine Gedanken.
Bei großen Datenbeständen könnten so genannte Double Layer DVDs zum Einsatz kommen (wie z. B. auch bei den Programm DVDs). Hier könnte es mit den Rohlingen schwierig werden, Brenner und Rohling müssen sich halt mögen.
Besten Dank für Ihre Einschätzung, aber ich würde hierzu gerne die DATEV "höchstpersönlich" um Auskunft bitten, ob primär gegen eine Vervielfältigung in der Kanzlei etwas spricht.
Wenn nein, gehe mal nicht davon aus, dass je Kopie zusätzliche 50 € verlangt werden, sollte eine Vor-Ort-Duplizierung nicht möglich sein... oder etwa doch?
Mal ehrlich, was, außer technischer Einschränkungen, sollte DATEV an einer Kopierbeschränkung einwenden. Die DVD wird aus unseren Daten gefertigt, ein Copyright gibt es da nicht. Das Leseprogramm ist kostenfrei und wird auf der Programm DVD offen zur Verwendung gezeigt (evtl. sollte ich mir mal die Nutzungsbedingungen durchlesen). Was fehlt (und das sehe ich bei der Weitergabe der Kopie als Nachteil) sind die Hinweise zur richtigen Aufbewahrung.
Auch wenn sich der Autor (ich nenne ihn Herrn M.) dieses Themas leider entschlossen hat, sich von der Community dauerhaft abzumelden, möchte ich hier auch noch einmal nachhaken.
Sollte Herr M. von DATEV die obige Auskunft tatsächlich erhalten haben und kein Missverständnis vorliegen, muss ich mich wundern.
Ganz frisch am 29.1. veröffentlichte DATEV in der Info-DB folgendes Dokument:
Zum Thema Archiv-DVD und dem von Herrn M. angesprochenen Problem heißt es dort:
Achtung: DVD als Archivierungsmedium ungeeignet!
Eine DVD ist kein geeignetes Medium zur Archivierung. DVDs können durch äußere Einflüsse (Klimaeinflüsse, Kratzer) unlesbar werden, auf die auf der DVD enthaltenen Daten kann dann nicht mehr zugegriffen werden.
Besonderheit Belegarchiv
Beachten Sie bei Übergabe eines Belegarchivs z. B. im Zusammenhang eines Steuerberaterwechsels die folgenden Punkte:
- Wenn der übernehmende Steuerberater kein DATEV-Mitglied ist, können die Buchungsbelege mittels einer Archiv-DVD mit Belegbild an den Mandanten oder den übernehmenden Steuerberater gegeben werden. Auf der Archiv-DVD sind neben der Finanzbuchführung auch alle mit den Buchungssätzen verknüpften Belege enthalten.
- Die Archiv-DVD dient lediglich ein Transportmittel. Die Archiv-DVD ist nicht zur Archivierung geeignet! Die auf der Archiv-DVD enthaltenen Belege müssen in ein neues revisionssicheres Archivsystem importiert werden. Zur Einhaltung der geltenden Ordnungsmäßigkeitsvoraussetzungen müssen im Rahmen des Steuerberaterwechsels weitere organisatorische Maßnahmen beachtet werden (wie z. B. Dokumentation des Wechsels, Übernahme in ein neues revisionssicheres Archivsystem).
(...)
- Welche Voraussetzungen genau bei „Auslagerung von Daten aus dem Produktivsystem und Systemwechsel“ erfüllt werden müssen, ist in den GoBD beschrieben (vgl. Pkt. 9.4, RZ 142-144). Zusätzlich muss das Thema „Migrationsprüfung“ gemäß dem Standard IDW PS 850 für IT-Prüfer berücksichtigt werden. Eine individuelle Beratung bei einem Wechsel des Archivsystems kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein.
Soweit das Zitat.
Nun ist mir natürlich klar, dass das, was oben steht, ebenso klar ist, wie die Tatsache, dass es im Winter kälter ist als im Sommer: wer sich mit IT, Datensicherheit oder sogar IT-Prüfung beschäftigt, hat die "Archiv"-DVDs aus diesem Grund schon lange mit der ein oder anderen erhobenen Augenbraue gesehen.
Es bleibt letztlich bei der Archivierung im meist nicht vorhandenen revisionssicheren DMS oder bei der jährlichen DVD, die jährlich "gesichert" und die Original-DVD aufbewahrt wird, auch wenn sie defekt ist (ja, es leben die praxisrelevanten Sichtweisen des Fiskus), um so zu dokumentieren, dass die krachneue DVD nur eine Sicherheitskopie der vor 10 Jahren gefertigten, nicht mehr lesbaren Original-DVD ist (ja, passt zum Karneval). Die nächsten Jahre bleiben spannend. Die Rechtslage passt noch lange nicht zur Praxis.
Im Falle von Herrn M. sollte man bei DATEV hausintern einmal prüfen, was da gesagt worden ist. Aus meiner Sicht ist Herrn M.'s Verärgerung nachvollziehbar. Und ganz offensichtlich deckt sich das Gesagte auch nicht wirklich mit der offiziellen Linie (vgl. oben).
Die Anfrage des "gelöschten Nutzers" empfinde ich als durchaus berechtigt und die Aussage (wenn dann so zutreffend) als äußerst fragwürdig. Unabhängig davon, wie die Archivierung erfolgen "muss", stellt sich hier wohl nur die Frage, ob die DATEV sich hier "leichtfertig bereichern" möchte. Das Zögern der DATEV hier verheißt nichts Gutes.
Hallo zusammen,
erstmal möchten wir uns entschuldigen, für die nicht korrekte Aussage an der Hotline.
Nach längerer Prüfung des Sachverhaltes und Rücksprache mit unserer Entwicklung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Grundsätzlich ist es möglich die Archiv-DVD zu duplizieren bzw. brennen, allerdings übernehmen wir für die gebrannte DVD keine Garantie.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Diese Verärgerung hätte man sich dann ja echt schenken können!
Natürlich kann man ja mehr oder weniger den Hinweis geben ("Wink mit dem Zaunpfahl"), dass man das ja "durchaus mal probieren kann, wenn man die techn. Ausstattung hat", ob die Duplizierung einer DVD von Erfolg gekrönt sein könnte.....