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Anlagenbuchführung GWG stornieren, umbuchen oder löschen

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letzte Antwort am 17.05.2024 14:57:47 von carla
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carla
Einsteiger
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Liebe Community,

ich habe in der Anlagenbuchführung ein GWG. Leider ist es - auf Grund der Anschaffungskosten in Höhe von 880 Euro - falsch angelegt. Wie ist eurer Meinung nach der beste Weg zur Korrektur?

 

Bei einer Konto-Umbuchung bleibt ja wahrscheinlich die Inventar-Nr. bestehen. Aus meiner Sicht nicht schön, da anderer Nummernkreis.

 

Buchung in der Fibu stornieren. Mit richtigem Anlagekonto wieder einbuchen. In Anlag GWG löschen und Inventar neu anlegen?

 

Löschen finde ich nicht so optimal. Kann ich im Anlagbereich auch stornieren?

 

Viele Grüße 

Carla

theo
Meister
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Bei aktivierter Soforterfassung, Fibu-Buchung stornieren (Generalumkehr) u. danach Generalumkehr auf die Generalumkehr. 

in dubio pro theo
carla
Einsteiger
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Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.

Wir nutzen die Soforterfassung leider nicht. Heißt: die Kreditorenbuchhaltung bucht die Eingangsrechnung und ein anderer Mitarbeiter separat das Inventar in der Anlagenbuchhaltung. Ich muss also auch in der Anlagbuha stornieren. Nur wie?

LG

Carla

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @carla

 

wenn Sie die Soforterfassung nicht nutzen, müssen Sie das Inventar in der Anlagenbuchführung löschen und mit der richtigen Kontonummer wieder erfassen.


Das Vorgehen wird auch in Kapitel 2.1 in folgednem Dokument beschrieben:
Abschreibungsart ändern - von lineare Abschreibung auf GWG-Abschreibung oder umgekehrt

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
carla
Einsteiger
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Ganz lieben Dank!🙏🌞

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letzte Antwort am 17.05.2024 14:57:47 von carla
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