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Aktuelle Informationen zu PSD2

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letzte Antwort am 14.02.2020 15:28:21 von Katharina_Schoenweiss
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Salvatore_Benkert
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Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 06.01.2020 die ersten Banken für die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) veröffentlich. Wir bereiten die Umstellung auf die neue Schnittstelle vor und werden Sie demnächst informieren.

 

Aktuelle Informationen zu PSD2 finden Sie unter www.datev.de/zag oder im Info-Dokument 1004175 . Eine Übersicht der bankenabhängigen Einschränkungen finden Sie unter www.datev.de/zag-banken.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Salvatore Benkert

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Katharina_Schoenweiss
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Hallo Community, 

 

am 11.02.2020 hat die nächste Kommunikationsmaßnahme gestartet.

 

Die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) bringt Einschränkungen im Lohn, der Finanzbuchführung und beim Electronic Banking mit sich. So werden bei einigen Banken zum Beispiel keine Sammelüberweisungen und keine Terminüberweisungen mehr unterstützt und auch andere bisherige Funktionen können entfallen.

 

Nutzen Sie die Zeit bis zur Umstellung und gehen Sie so vor:

 

1. Einschränkungen prüfen
Verschaffen Sie sich unter www.datev.de/zag-banken einen Überblick über die Einschränkungen. Prüfen Sie, ob sich diese auf Ihren Arbeitsablauf auswirken.

 

2. Einschränkungen von Bank bestätigen lassen
Besprechen Sie mit dem Kundenbetreuer Ihrer Bank, mit welchen Einschränkungen Sie bei der PSD2-konformen Schnittstelle (XS2A) gegenüber der bisherigen FinTS-Schnittstelle konkret rechnen müssen. Die Einschränkungen können auch regional von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

 

3. Entscheidung treffen
Entscheiden Sie dann, wie sehr sich die Einschränkungen auf Ihre Arbeit auswirken und ob Sie das PIN/TAN-Verfahren weiterhin nutzen oder auf ein alternatives Übermittlungsverfahren umsteigen möchten. Informationen zu allen Übermittlungsverfahren finden Sie hier:  Gegenüberstellung der elektronischen Übertragungswege im DATEV Zahlungsverkehr und in Bank online 

 

4. Wechsel des Übermittlungsverfahrens frühzeitig beantragen
Wenn Sie sich für den Wechsel auf ein alternatives Übermittlungsverfahren entscheiden, informieren Sie sich möglichst bald bei Ihrer Bank, wie viel Vorlauf dafür nötig ist. Nach unseren Kenntnissen kann beispielsweise die Beauftragung eines EBICS-Zugangs bei einzelnen Banken bis zu sechs Wochen dauern.

 

Zu den genauen Umstiegsmodalitäten werden wir Sie im März 2020 gesondert informieren. Ebenso zu den Banken, die dann von der BaFin für die Marktbewährung freigegeben sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
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letzte Antwort am 14.02.2020 15:28:21 von Katharina_Schoenweiss
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