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Abweichendes Wirtschaftsjahr USt Abschlusszahlung Differenz Bilanz - Jahreserklärung - Wohin buchen?

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letzte Antwort am 03.07.2020 12:59:57 von Lumia
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Lumia
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe eine Frage bezüglich der USt Abschlusszahlung und abweichendes Wirtschaftsjahr. 

 

Das Dokument "Dok.-Nr.: 0906037", welches hier von der Datev schon mal im Forum vorgeschlagen hat, gibt darauf leider keine Antwort. 

 

 

Fall: Abweichendes Wirtschaftsjahr, Bilanzierer,  USt Erklärung Abschlusszahlung von 700 Euro. Bilanz aber nur 500 Euro.

 

Ich trage die 500 Euro als EB-Wert auf 1736 vor (Verb. Steuer), damit die 9000er Konten auf 0 aufgehen.  Gezahlt wird aber laut Steuererklärung 700 Euro. 

 

200 Euro bleiben auf 1736 stehen. Buche ich es auf 2287 (Erstattung VJ sonstige Steuern) damit sich 1736 ausgleicht? Die 200 Euro werden ja nicht mehr direkt bezahlt.  USt darf sich aber gewinntechnisch nicht auswirken und sonstige Steuern sind es ja auch nicht. Deswegen finde ich 2287 irgendwie nicht so toll.

 

Lasse ich es dann auf 1736 für immer stehen?

 

 

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.

 

lg Lumia

 

 

Hilmes
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Ja, ich würde das stehen lassen. Es ergibt sich auf dem Konto 1736 immer ein Saldo, der aus dem abweichendem Wjahr stammt. In der Regel lässt sich das ja erklären, nee?!

 

LG

Petra Hilmes

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Lumia
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort. 

 

Stimmt, erklären  lässt es sich. Nur leider wird im ungünstigen Fall die Summe auf 1736 immer höher. 

 

Kann man die Differenz im Folgejahr gegen 1570  buchen? Denn die Zahl kommt ja zur Stande, weil ich umsatzsteuerlich das  1. Halbjahr des Folgewirtschaftsjahres in die USt Erklärung vorziehe. Wenn ich im 2. Halbjahr des Folgewirtschaftsjahres die 200 Euro Differenz von 1736 auf 1570 buche korrigiere ich es ja praktisch wieder. 

 

Lg Lumia

 

 

 

 

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Hilmes
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Wenn Sie gegen 1570 buchen, dann würden Sie ja noch mal Vorsteuer buchen.

 

Es handelt sich doch um eine Verbindlichkeit oder um evtl. eine Forderung im Folgejahr. Ich glaube nicht, dass das Konto jemals komplett ausgeglichen sein kann, wenn man ein abweichendes Wjahr hat.

Zur "Bereinigung" habe ich schon mal gegen 2285 oder 2287 gebucht; streng nach dem Motto "weißt Du nicht wohin, buche gegen Gewinn" Über den Totalgewinn gleicht sich das wieder aus.

 

Was spricht denn gegen das Konto ? Es sind doch sonstige Steuern; eine reines USt-Konto gibt es bei Bilanzierende nicht.

 

LG

PH

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martinkolberg
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Aus welchem Grunde gibt es Differenzen?

Wenn die Steuererklärung korrekt berechnet wurde, dann wird auch bei Abweichlern exakt das bezahlt, was im Bilanzbericht steht und als EB vorgetragen wurde.


Wie ist der übliche Ablauf?
- Bilanz zum 31.1.2019 ist irgendwann in 2019 fertig. 
- USt Erklärung 2019 wartet, bis das Kalenderjahr voll ist.

- Im März 2020 geht die Erklärung 2019 raus. (damit ist 2019 final erledigt!)

 

- in 2020 wird die Bilanz 2020 erstellt.

 

Wenn Sie aber nach der Abgabe der Erklärung 2019 bei der Buchhaltung / Bilanz 2020 noch umsatzsteuerlich relavante Sachverhalte in den alten Zeitraum buchen, dann wird die Automatik diese Sachverhalte nicht in der Erklärung 2020 ziehen können und Sie müssen zwingend manuell rechnen oder eine Berichtigung für 2019 abgeben.

 

Wenn das beachtet wird, dann kann geht die Buchhaltung bis auf die üblichen Rundungsergebnisse auf und eine erfolgswirksame Ausbuchung ist nicht notwendig..

 

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Lumia
Einsteiger
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Sonstige Steuern sind ja eigentlich nur steuern, welche keine Steuern vom Einkommen/ Ertrag sind UND nicht aktivierungspflichtig sind. Darunter fallen nur zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer für den Wachhund, Kfz Steuer etc. 

 

Deswegen finde ich sonstige Steuern irgendwie falsch. 

 

Mit der doppelten Buchung der Vorsteuer muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Da ist was dran. 


Vielen Dank 🙂

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Lumia
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Die Differenz kommt  m.E. zu Stande, aus folgendem Grund zur Stande: 

 

Ust Erklärung 2019 beinhalten vom WJ 2018/2019 das 1. Halbjahr 2019 und von WJ 2019/2020 das 2. Halbjahr 2019. 

 

Die USt Erklärung enthält die Umsätze bzw. USt /Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019, die Bilanz die Umsätze bzw. USt/Vorsteuerbeträge für das abweichende WJ 2018/2019. Alleine aus der Tatsache, kann die in der Bilanz ausgewiesene USt Verb./Ford. nicht mit der Ust Erklärung übereinstimmen. 

 

 

Zitat von Ihnen: "Wenn Sie aber nach der Abgabe der Erklärung 2019 bei der Buchhaltung / Bilanz 2020 noch umsatzsteuerlich relavante Sachverhalte in den alten Zeitraum buchen, dann wird die Automatik diese Sachverhalte nicht in der Erklärung 2020 ziehen können und Sie müssen zwingend manuell rechnen oder eine Berichtigung für 2019 abgeben."

 

Ist die USt 2018 erledigt buche ich  keine USt relevanten Buchungen mehr in das 2. Halbjahr 2018 vom WJ 2018/2019, sondern nur noch in das 1. Halbjahr 2019.  Somit bleibt 2018 unverändert und alle Änderungen fließen in die USt Erklärung 2019. Das überprüfe ich auch jedes Mal bevor ich ein Jahr abschließe. 

 

Bei meinem Beispiel mit den 700 Euro Zahllast aus meinem Ursprungsbeitrag oben,  verhält es sich so, dass die 500 Euro, welche in der Bilanz stehen aus dem 1.Halbjahr 2019 (WJ 2018/2019) stammen und die 200 Euro aus dem 2. Halbjahr 2019 (WJ 2019/2020). Wenn die 700 Euro (Zahllast laut USt Erklärung 2019) dann gezahlt werden, sind davon schon 200 Euro für das WJ 2019/2020.  Und ab da komme ich mit meinen Überlegungen nicht weiter. 

 

Ich fand es deswegen nicht schlecht im 1. Halbjahr 2020 (WJ 2019/2020) gegen 1570 eine Umbuchung vorzunehmen, um diese "Vorauszahlung für das neue WJ 2019/2020 rückgängig zu machen. 

 

Ist leider etwas schwer zu erklären. 

 

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martinkolberg
Meister
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Zu Ihren beiden Halbjahren:

 

Das erste Halbjahr betrifft die Bilanz mit dem13. Lauf und den Abschlußbuchungen
-> Nachzahlung oder Erstattung aus den Abschlußbuchungen.

 

Im Zweiten Halbjahr hat die Buchhaltung regelmäßig Voranmeldungen abgegeben, deren Soll auch bezahlt wurde.
-> Alle Folgemonate gehen lediglich mit den üblichen Centbeträgen in die Erstattung / Nachzahlung ein.

 

=> der in der Bilanz ausgewiesene Betrag muß identisch mit der vom FA festgestellten Erstattung / Nachzahlung sein.

 

Problemfall:

Zum Dezember des Folge- Wirtschaftsjahres schlummert noch ein ungesendeter 13. Lauf im System, so daß die Automatik bei z.B. 100 EUR ungesendetem Dezember 2019- Umsatz ein um 19 EUR erhöhtes "Soll" meldet. das FA wird das Soll nach unten korrigieren, ohne die zugehörigen Umsätze bzw. VSt- Abzüge gleichfalls zu korrigieren -> Echte Nachzahlung in Höhe von 19 EUR, die einen Haftungsfall des STB begründet, außer man kann das im Folgejahr noch retten.

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hoege
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

wir als landwirtschaftliche Buchstelle kennen dieses Problem auch seit Jahren, da auch bei den pauschalierenden LuF immer mehr Umsätze unter die Regelbesteuerung fallen bzw. zur Regelbesteuerung optiert wird. Häufig müssen zusätzliche gewerbliche Umsätze aus Photovoltaik (Kalenderjahr und §4Abs 3) oder ähnliches konsolidiert werden.

 

Da ist das abstimmen in Bilanz und EÜR nur aus KaReWE kaum möglich und wir behelfen uns mit Excel.

 

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Lumia
Einsteiger
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Hallo, 

 

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. 

 

Ich habe mich jetzt einmal hingesetzt und alles Stück für Stück nachvollzogen und entsprechend gebucht. 

 

Es geht jetzt immer genau auf. In den Gewinn oder gegen 1570 buchen ist tatsächlich falsch. 

 

 

Vielen Dank für die Hilfe

 

 

lg Lumia

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letzte Antwort am 03.07.2020 12:59:57 von Lumia
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