Servus zusammen,
eines unserer Mandate hat einen Instagram Account aus einem Drittland gekauft.
Etwas doof gelaufen, wenn der Markenname, Werbevideos,.... alles fertig ist und @Markenname bei Insta schon belegt ist.
- 50a? Dort wurde das Nutzungsrecht aus einem Drittland erworben.
- Mit welcher Abschreibungsdauer erfasse ich den Account im immateriellen Anlagevermögen? keine Abschreibungsberechnung? der Account wird ja mit dem Erfolg oder Misserfolg der Marke/ des Produkts mehr oder weniger wert werden. Nicht linear..... 🤔 (81)
Das ist bei uns nicht oft Thema daher mal meine Fragen hier in die Runde.
Hallo,
ich würde etwas zwischen 3-5 Jahre wählen.
Eher 3 Jahre, wenn es sehr trendbezogen ist. Kann ja auch schnell schief gehen.
Wenn durch den Account ein zeitnaher Werbewert zu erwarten ist und es schon recht erfolgreich läuft eher 5.
Dazwischen gibt es noch die 4 ^^
Da das Vorgänger Produkt nunmehr seit über 10 Jahren erfolgreich im Markt etabliert ist und konsequent evolutionär weiter entwickelt wurde. Jetzt kommt der Nachfolger, quasi die Revolution unter neuem Markennamen.
Daher würde ich mich jetzt bei dem Instaaccount gar nicht festlegen wollen und im Falle eines Fehlschlags eine Sonderabschreibung tätigen.... Der Wertzuwachs bei Erfolg wäre ja eine stille Reserve welche nicht aktiviert werden müsste.